Einsatzgebiete der digitalen Gesundheitsanwendungen

Einsatzgebiete der digitalen Gesundheitsanwendungen

Seit Oktober 2020 ist es Ärzten und Psychotherapeuten erlaubt, die sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Rahmen der Regelversorgung zu verschreiben. Mittlerweile haben 15 DiGA den Prüfprozess des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen und sind vorläufig bzw. dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Nur wenn dies der Fall ist, können die Apps auf Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Die Anwendungsgebiete der DiGA sind dabei sehr unterschiedlich. Spitzenreiter sind die DiGA, die unter der Kategorie „Psyche“ subsumiert werden. Darunter fallen Krankheitsbilder wie Angststörungen, Depressionen oder Verhaltensstörungen. Daneben stehen Anwendungen im Bereich des Nervensystems, etwa zur Unterstützung bei Migräne und Multiple Sklerose, im Vordergrund.

Quelle: BfArM – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

 

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