Elektronische Patientenakte (ePA) – ein europäischer Vergleich

Elektronische Patientenakte (ePA) - ein europäischer Vergleich

Insbesondere die Corona-Krise hat die Nachfrage nach digitalen Angeboten im Gesundheitswesen verstärkt. Allerdings hakt es immer wieder an der Umsetzung. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Neben fehlenden technischen Komponenten bremsen Sicherheitsprobleme oder unausgereifte Anwendungen die Digitalisierung im Gesundheitswesen immer wieder aus. Unsere europäischen Nachbarn sind dort schneller – wie das Beispiel der elektronischen Patientenakte zeigt.

Abb. 1 – die elektronische Patientenakte im europäischen Vergleich

Die elektronische Patientenakte im europäischen Vergleich

Spitzenreiter Estland

Seit 2008 ist das estnische Gesundheitsinformationsaustauschnetzwerk (ENHIS) zentrales Speicher- und Verwaltungsmedium für die Gesundheitsdaten der Bevölkerung. Es erlaubt eine umfassende Dokumentation der Krankheitsgeschichte – von der Geburt bis zum Tod. Die Digitalisierung der medizinischen Versorgung ist Teil eines gesamtpolitischen Prozesses, der bereits in den 90er-Jahren angestoßen wurde.

Lettland

Apotheken, Krankenhäuser und andere medizinische Versorgungseinrichtungen müssen seit Anfang 2018 an das staatliche Gesundheitsnetzwerk angeschlossen sein. Das E-Health-System erlaubt nicht nur die Ausstellung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, sondern über das Netzwerk können ebenfalls eRezepte verordnet oder Befunde und Untersuchungsergebnisse gespeichert werden. Seit Juli 2017 sind Ärzte und andere Heilmittelerbringer in Lettland verpflichtet, behandlungsrelevante Gesundheitsdaten zu verwalten und ihren Patienten zur Verfügung zu stellen.

Deutschland

Seit Ende 2017 wird die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland schrittweise ausgebaut. Diese ist auch Basis für einrichtungs- und sektorenübergreifende Verfügbarkeit der elektronischen Patientenakte (ePA). Erst 2021 wurde die ePA in Deutschland verpflichtend eingeführt. Seitdem können Patienten freiwillig Befunde, Diagnosen, Therapien, Impfungen und Notfalldaten in der digitalen Akte speichern. Zukünftig sollen Versicherte zudem eigene Gesundheitsdaten z.B. aus der Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) hinzufügen und freigeben können. Ab 2023 soll es auch möglich sein, die eigenen Daten der Forschung zur Verfügung zu stellen.

 

Kommentar:

Die ePA ermöglicht erstmals einen schnellen und sicheren Austausch behandlungsrelevanter Gesundheitsdaten zwischen unterschiedlichen Akteuren des Gesundheitswesens. Allerdings liegt die Verwaltung der Daten bislang aufseiten der Leistungserbringer. Auch hier besteht Nachholbedarf. Ein erster Schritt in diese Richtung soll mit der Ausbaustufe 2.5 vollzogen werden. Diese soll u.a. die Integration und Administration von Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen zulassen.

Quelle: Deutscher Bundestag – Die elektronische Patientenakte

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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