Einführung der ePA seit Januar 2025
Seit dem 15.1.2025 erstellt jede gesetzliche Krankenkasse automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) für ihre Versicherten – es sei denn, diese widersprechen ausdrücklich. Die ePA enthält zentrale medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Medikationslisten und das elektronische Zahnbonusheft. Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst werden automatisch übernommen und stehen den Zahnarztpraxen in Form einer Medikationsliste zur Verfügung. Ziel ist eine bessere Vernetzung und Übersichtlichkeit der Gesundheitsversorgung.
Zahnärztliche Praxen in der Pflicht
Spätestens ab Oktober 2025 müssen Zahnarztpraxen technisch in der Lage sein, auf die ePA zuzugreifen und diese zu bearbeiten. Dafür ist ein zertifiziertes Update des Praxisverwaltungssystems (PVS) notwendig, das die ePA-Funktionalitäten unterstützt. Hat ein Patient eine ePA, sind bestimmte Dokumente – etwa Befundberichte, die an Dritte gehen – verpflichtend in der Akte zu speichern. Andere Daten, wie z.B. Einträge ins elektronische Zahnbonusheft werden nur auf Wunsch des Patienten gespeichert.
Datenschutz und Kontrolle durch die Patienten
Die ePA ist vollständig verschlüsselt und patientengeführt. Das bedeutet: Die Versicherten entscheiden, welche Daten gespeichert werden, wer sie einsehen darf und welche Dokumente gelöscht oder für bestimmte Einrichtungen verborgen werden.
Kommentar:
Die verpflichtende Einführung der ePA markiert einen wichtigen Schritt in Richtung digitalisierter Gesundheitsversorgung und zur Verbesserung von Diagnose und Therapie. Zudem sind die enthaltenen Daten für die Forschung und damit für die Verbesserung der Patientenversorgung eine wertvolle Datenbasis. Neben Abrechnungsdaten der Krankenkassen werden die in den ePA enthaltenen Daten anonymisiert im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) gesammelt. Wer unter welchen Voraussetzungen Zugang zu diesen Daten erhalten soll, ist noch nicht abschließend geklärt.
Besonders für Zahnarztpraxen bedeutet die verpflichtende Nutzung der ePA jedoch nicht nur technische, sondern auch organisatorische Umstellungen. Gleichzeitig eröffnet die ePA neue Möglichkeiten für eine koordinierte und transparente Behandlung – vorausgesetzt, die technische Umsetzung gelingt reibungslos und die Patienten nutzen ihr Recht zur aktiven Steuerung ihrer Gesundheitsdaten. Vertrauen, Aufklärung und Nutzerfreundlichkeit werden entscheidend dafür sein, ob die ePA ihr Potenzial in der Praxis entfalten kann.
Siehe auch unsere News vom 28.5.2025.
Quellen: