Im Sommer 2021 wurde die Digitalisierungsrichtlinie beschlossen.
Was ist der Zweck der Digitalisierungsrichtlinie?
Durch diese Richtlinie sollen durch den Einsatz von digitalen Instrumenten und Verfahren die Gründung von Gesellschaften sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend vereinfacht werden. Die Verfahren sollen hinsichtlich von Zeitaufwand und Kosten effizienter gestaltet werden.
Regelungen der Richtlinie
- Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH
- Online-Verfahren
- bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen
- zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister
- zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung
Ausführungen zu den Richtlinien
- Online-Gründungen der GmbH und Online-Verfahren für Registeranmeldungen bei Kapitalgesellschaften
Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen per Videokommunikation zur Ermöglichung der Online-Gründung von GmbHs. Außerdem soll die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen durch Videokommunikation mit Notar*innen ermöglicht werden. So können auch Eintragungen von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen online erledigt werden.
- Regelungen zur Offenlegung der Registerinformationen
Das bisherige Bekanntmachungswesen und die bisherige Offenlegungsstruktur werden dahingehend umgestellt, dass Eintragungen in den Registern online zum Abruf bereitgestellt werden.
- Verbesserter grenzüberschreitender Informationsaustausch über Zweigniederlassungen
Zukünftig sind im Handelsregister auch Informationen über ausländische Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat der EWR einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland einzutragen. Es werden Erleichterungen bezüglich Eintragung und Anmeldungen von Zweigniederlassungen eingeführt.
- Grenzüberschreitender Informationsaustausch über disqualifizierte Geschäftsführer
Es werden erstmalig Regelungen zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über disqualifizierte Geschäftsführer*innen eingeführt.
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