Energiekostenzuschläge für besonders betroffene Praxen in Sicht

Energiekostenzuschläge für besonders betroffene Praxen in Sicht

Für Fachgruppen, die gegenwärtig unter besonders hohen Energiekosten leiden, ist endlich Hilfe in Sicht. Aktuell laufen im Bewertungsausschuss (BA) Verhandlungen über die Aufnahme von Energiekostenzuschlägen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Profitieren von den voraussichtlich rückwirkend zum 1.1.2023 geltenden Zuschlägen sollen insbesondere Radiologen, Strahlentherapeuten und Dialysepraxen, sofern ihre Kosten eine noch zu definierende Belastungsgrenze erreichen.

 

Kommentar:

Bislang gibt es für Arztpraxen keine speziell zugeschnittenen Unterstützungsmaßnahmen für die inflationsbedingten Kostensteigerungen. Bei den Honorarverhandlungen 2023 konnte die KBV ihre Forderung nach einem Inflationsausgleich nicht durchsetzen. Aufgrund der verbindlich vorgegebenen Berechnungssystematik des Orientierungswerts berücksichtigt die Erhöhung um 2% für 2023 lediglich die Kostenentwicklung 2020/2021. Laut Bundesregierung können betroffene Praxisinhaber jedoch die Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anspruch nehmen, für die ein Budget von insgesamt einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung steht. Die Zuständigkeit für das Antrags- und Zuteilungsverfahren obliegt den Bundesländern. Für alle Praxen, die beim Energiekostenzuschlag und bei der Härtefallregelung leer ausgehen, ist Durchhaltevermögen gefragt. Bei den kommenden Honorarverhandlungen werden die Kostensteigerungen 2021/2022 zwangsläufig Berücksichtigung finden.

Quelle: Deutscher Bundestag – Auswirkungen von steigenden Energiekosten und Inflation auf die ambulante Versorgung

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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