Engpassberufe im Vergleich zum Vorjahr gesunken

Engpassberufe im Vergleich zum Vorjahr gesunken

Wie auch im letzten Jahr zählen laut aktueller Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sowie in einigen Regionen die Human- und Zahnmediziner zu den Engpassberufen 2023. Jedoch ist die Gesamtzahl der Engpassberufe im Vergleich zum Vorjahr von 200 auf 183 gesunken.

Im Gesundheitswesen sind nach wie vor die Pflegeberufe und Zahnmedizinischen Fachangestellten mit einer Gesamtbewertung von jeweils 2,8 am stärksten vom Fachkräftemangel betroffen. Auch die Situation in der Physiotherapie und Ergotherapie gilt mit einem Faktor von jeweils 2,7 als besorgniserregend. Die Situation bei den Medizinischen Fachangestellten hat sich jedoch leicht verbessert. Die Bundesagentur stuft den Engpass aktuell mit einem Wert von 2,3 ein, gegenüber 2,5 im Jahr 2022.

Ab Faktor 2 erfolgt die Einstufung als Engpassberuf

Laut BA gilt ein Beruf mit einem Wert zwischen zwei und drei als Engpassberuf. Bei Werten von 1,5 bis 2 wird der Beruf in den „Beobachtungsbereich“ eingestuft.

Zu den Engpassindikatoren für die Bewertung der Statistik zählen:

  • Vakanzzeit (Median)
  • Arbeitssuchende im Vergleich zu Stellenangeboten
  • Berufsspezifische Arbeitslosenquote
  • Veränderung des Anteils sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Ausländern
  • Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit
  • Entwicklung der mittleren Entgelte

Zusätzlich fließen vier Risikoindikatoren wie beispielsweise die Veränderung des Anteils älterer Beschäftigter und vier Ergänzungsindikatoren wie die berufliche Mobilität und die Teilzeitquote mit in die Bewertung ein.

Engpässe bei Ärzten auf regionaler Ebene

Laut BA-Bericht bestehen auch weiterhin Engpässe bei Ärzten sowie in der Pharmazie. Der Engpassfaktor für Pharmazeuten wird mit 2,5 angegeben. Besonders kritisch ist die Lage der Pharmazeuten in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Berlin/Brandenburg.

Bundesweite Angaben für den Arztberuf fehlen, da die Fallzahlen zu gering sind, um Engpassindikatoren valide zu bewerten. Engpässe bei Ärzten werden daher nur auf regionaler Ebene aufgeführt.

Abgesehen von Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin/Brandenburg und Sachsen, wo die Indikatorwerte unter 2 liegen, verzeichnet die BA in allen anderen Regionen klare Engpässe bei Ärzten.

 

Kommentar:

Zum 23.6.2023 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Dies soll Fachkräften die Einwanderung in Deutschland erleichtern und somit dem Fachkräftemangel insbesondere in den Engpassberufen entgegenwirken. Das Gesetz besteht aus mehreren Teilen. Das dritte Paket ist zum 1.6.2024 in Kraft getreten. Als neues Instrument der Erwerbsmigration wurde die Chancenkarte eingeführt. Diese innovative Aufenthaltserlaubnis ermöglicht es Personen, zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Chancenkarte zu erhalten:

  • Als Fachkraft: Sofern Erwerbsmigranten bereits über einen Status als Fachkraft im aufenthaltsrechtlichen Sinne verfügen (das heißt, sie besitzen einen deutschen oder einen anerkannten bzw. vergleichbaren ausländischen Hochschul- oder Berufsabschluss), gelten keine weiteren besonderen Voraussetzungen für die Erteilung der Chancenkarte.
  • Ohne Fachkraftstatus: Alle anderen Erwerbsmigranten können die Chancenkarte unter folgenden Bedingungen erwerben:
    • Vorliegen einer ausländischen Berufsqualifikation oder eines ausländischen Hochschulabschlusses. Diese müssen im Erwerbsland staatlich anerkannt sein.
    • Einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) oder gute Englischkenntnisse (Niveau B2).

Siehe auch News vom 14.7.2023

Quellen:

Vanessa Dierberger
Autor Vanessa Dierberger
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