Entbudgetierung des Hausarzthonorars bis Ende März 2023

Entbudgetierung des Hausarzthonorars bis Ende März 2023

Aufgrund der zahlreichen Atemwegsinfektionen erhalten Hausärzte und weitere Fachgruppen ein zusätzliches Finanzvolumen in Höhe von 49 Mio. Euro. Auf diese Weise soll der Mehraufwand für die Behandlung von RSV-Erkrankungen von Kindern bis 12 Jahren vergütet werden.

Welche Fachgruppen können den Zuschlag geltend machen?

Neben Allgemeinmedizinern und hausärztlich tätigen Internisten ist es HNO-Ärzten, Kinder- und Jugendmedizinern, Fachärzten für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen sowie Fachärzten für Innere Medizin und Pneumologie erlaubt einen Zuschlag zur Versicherten- bzw. Grundpauschale geltend zu machen. Die zusätzliche Vergütung ist einmal im Behandlungsfall nach Codierung bestimmter Diagnosen abrechenbar. Wird beispielsweise eine akute Infektion der oberen Atemwege codiert, wird automatisch die GOP von der KV zugesetzt.

Finanzierungsvolumen liegt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV)

Das Sonderhonorar in Höhe von 49 Mio. Euro wird als sogenannter „nicht vorhersehbarer Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs (NVA)“ an die Leistungserbringer bis Ende März 2023 weitergegeben. Ist die bereit gestellte Summe ausgeschöpft, so wird der Zuschlag im Folgenden budgetiert.

 

Kommentar:

Der Mechanismus für die einmalige Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zur Behandlung von Atemwegsinfektionen wurde bereits im Rahmen der Corona-Pandemie umgesetzt. Auch in diesem Fall wurde ein nicht basiswirksames kurzfristiges Finanzierungsvolumen für die Behandlung von Corona-Patienten zur Verfügung gestellt. Abgesehen von der Verfügbarkeit des Kinderbonus ist die Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars in der Diskussion. Wie die konkrete Umsetzung erfolgen soll, ist allerdings noch offen.

Quelle: Medical Tribune – BMG spendiert Kinderbonus und extrabudgetäre Vergütung

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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