Mit dem 1.10.2025 endete für die Hausärzte die Budgetierung der hausärztlichen Basisleistungen. Die Entbudgetierung umfasst unter anderem die Versichertenpauschale, Chronikerpauschale, geriatrische Grundversorgung sowie die Haus- und Pflegeheimbesuche. Damit werden rund 90 % der hausärztlichen Leistungen in voller Höhe und ohne Mengenbegrenzung vergütet. Hierbei sind aber regionale Unterschiede möglich, weil die Details in dem jeweiligen HVM der KV geregelt werden.
Weiter budgetiert bleiben einige spezielle Leistungen, beispielsweise die Sonografie, psychosomatische Grundversorgung und schmerztherapeutische Leistungen. Auch die Gesprächsleistungen bleiben im bisherigen Umfang im Budget.
Regional unterschiedliche Auswirkungen
Besonders freuen dürften sich die Hausärzte in den KV-Regionen, die bisher eine geringe Auszahlungsquote hatten. So rechnet die KV Hamburg, die meist nur 70 % der angeforderten Leistungen auszahlen konnte, mit einem Honorarplus von 16 bis 20 %.
Andere KVen zahlten bisher schon fast alle Leistungen in voller Höhe aus, sodass es dort kein nennenswertes Honorarplus gibt. Dafür aber die Sicherheit, dass es auch zukünftig so bleibt.
Die KVen werden weiterhin eine Hausarzt-MGV ausweisen. Allerdings müssen die Krankenkassen Geld nachschießen, falls die Hausarzt-MGV nicht ausreichen sollte.
Vorhaltepauschale kommt ein Quartal später
Eine weitere Neuerung, die zum 1.1.2026 umgesetzt wird, ist die Neuregelung der Vorhaltepauschale zur Stärkung der Grundversorgung. Diese war eigentlich als Jahrespauschale gedacht. Nun wird sie weiter quartalsweise vergütet und an insgesamt zehn Kriterien der hausärztlichen Grundversorgung geknüpft.
Die Vorhaltepauschale wurde dazu um zehn Punkte auf 128 Punkte abgesenkt. Praxen, die mindestens zwei der zehn Kriterien erfüllen, bekommen einen Zuschlag von zehn Punkten und landen damit auf dem alten Wert.
Praxen, die mindestens acht Kriterien erfüllen, erhalten einen Zuschlag von 30 Punkten.
| Kriterium | Anforderungen für die Erfüllung des Kriteriums |
|---|---|
| Haus- und Pflegeheimbesuch | |
| Geriatrische/palliativmedizinische Versorgung | |
| Kooperation Pflegeheim | |
| Schutzimpfungen | mind. 25 % im 4. Quartal |
| Kleinchirurgie/Wundversorgung/postoperative Behandlung | |
| Ultraschalldiagnostik Abdomen und/oder Schilddrüse | |
| hausärztliche Basisdiagnostik Langzeitblutdruckmessung und/oder Langzeit-EKG und/oder Belastungs-EKG und/oder Spirographie | |
| Videosprechstunde | |
| Zusammenarbeit | Das Kriterium gilt als erfüllt bei einer fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) von Hausärzten oder der Teilnahme an Qualitätszirkeln |
| Sprechstunden/Praxisöffnungszeiten | Angebot von mindestens 14-täglich stattfinden Sprechstunden am
|
Die Prozentsätze beziehen sich auf die Summe der Leistungen im Verhältnis zu allen hausärztlichen Behandlungsfällen.
Zu- und Abschläge und Ausnahmen
Große Praxen mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen erhalten einen Zuschlag und bei sehr kleinen Praxen mit weniger als 400 Behandlungsfällen erfolgt ein Abschlag.
Ein Abschlag um 40 % droht Praxen, die weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal durchführen.
Für Schwerpunktpraxen (Diabetologie, HIV oder Substitutionspraxen) gibt es Ausnahmeregelungen für die Erfüllung der Kriterien.
Die Vorhaltepauschale wird von der KV im Rahmen der Quartalsabrechnung zugesetzt.
Kommentar:
Die Entbudgetierung ist für die Hausärzte ein wichtiges Signal, dass der große Beitrag, den sie zur Grundversorgung der Bevölkerung leisten, anerkannt und honoriert wird. Vor allem im Zusammenhang mit der Gatekeeper-Funktion, die sie mit der anstehenden Primärversorgung übernehmen sollen, wird die hausärztliche Versorgung gestärkt. Dass nun Rufe laut werden, alle Fachgebiete zu entbudgetieren, war zu erwarten. Angesichts der aktuellen Defizite bei den Krankenkassen wird dies kaum umsetzbar sein.
Mit der der Änderung der Vorhaltepauschale wurde eine große Chance zur Abkehr von der Quartalslogik vertan. Ähnlich wie in der HZV hätte man hier auf eine Jahrespauschale setzen können. So war es auch ursprünglich angedacht.
Nun hat man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigt.
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Vorhaltepauschale für Hausärzte neu geregelt – KBV und GKV-Spitzenverband beschließen die Details
- KVH Journal 7-8/2025 Interview “Licht am Ende des Tunnels“