Entwicklung der digitale Gesundheitsanwendungen – ein Überblick

Entwicklung der digitale Gesundheitsanwendungen - ein Überblick

Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Rahmen der Regelversorgung verschreiben. Allerdings gilt die Finanzierungsvereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich für Anwendungen, die das standardisierte Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen haben und im DiGA-Verzeichnis gelistet sind. Neben Kriterien wie Sicherheit, Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit steht insbesondere der Nachweis eines positiven Versorgungseffekts im Vordergrund. Liegt letzterer vor, kann eine direkte Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis erfolgen. Andernfalls erlaubt das Fast-Track-Verfahren ein Erprobungszeitraum von zwölf Monaten. Bislang wurden 14 Anwendungen in das Verzeichnis aufgenommen – vier davon dauerhaft. Anfang Mai 2021 wurden insgesamt 70 Anträge gestellt. Die überwiegende Mehrheit der Hersteller (68,6%) wählt dabei den Weg der vorläufigen Aufnahme. Seit der Verordnungsfähigkeit der DiGA wurden bundesweit rund 4.000 Rezepte ausgestellt. Nach Schätzungen der Boston Consulting Group liegen die Ausgaben der Krankenkassen bei ein bis zwei Millionen Euro.

Quellen:

 

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