Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst seit Jahren kontinuierlich und ist zuletzt in 2023 sprunghaft angestiegen. Ende des vergangenen Jahres fielen 5,2 Mio. Menschen unter den Pflegebedürftigkeitsbegriff. Damit nahmen 7,1% der gesetzlich Versicherten Pflegeleistungen in Anspruch. Ein Grund für diese Entwicklung ist die Überalterung der Bevölkerung – aber ist das der einzige Faktor?
Die Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für den Pflegereport 2024 deutet zumindest darauf hin, dass die Pflegeprävalenz nicht allein durch die Alterung der Bevölkerung erklärbar ist. Letztere wird definiert als Anteil der durch den Medizinischen Dienst (MD) als pflegebedürftig eingestuften Menschen in der Bevölkerung. Insbesondere auf regionaler Ebene wird dabei eine teilweise große Spannbreite in der Pflegeprävalenz deutlich.
Der höchste Anteil an Pflegebedürftigen war im vergangenen Jahr in Kreisen in Ostdeutschland, Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland zu verzeichnen. Hier lag der Anteil der Pflegebedürftigen an den gesetzlich Versicherten zwischen 9,1% und 17,1%. Im Gegensatz dazu verzeichnen einige Regionen in Bayern und Baden-Württemberg einen Anteil von weniger als 5,7%.
Insgesamt zeigte sich in nur zwei von insgesamt 400 Kreisen und kreisfreien Städten eine Kongruenz des erwartbaren demografischen Effekts auf die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit und der tatsächlich beobachteten. In zwei weiteren Kreisen wurde die Prognose unterboten. In allen übrigen 396 Landkreisen überstieg die tatsächliche Zahl der Pflegebedürftigen die aufgrund der Überalterung prognostizierten Werte deutlich.
Kommentar:
Insgesamt wäre auf Basis der Überalterung lediglich ein Anstieg der Pflegebedürftigkeit um 21% erwartbar gewesen. Dieser wurde aber mit einem tatsächlichen Zuwachs von 57% merklich übertroffen. Die Studie macht deutlich, dass die demografische Entwicklung allein nicht ausreichend ist, um eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Pflege zu gestalten. Vielmehr sollten regionale, geschlechtsspezifische Besonderheiten sowie Krankheitsbilder (z.B. Demenz) in der Planung der Pflegebedarfe bedacht werden.
Quellen: