Entwicklung der Privat-/Verbraucherinsolvenzen 2020 (Teil 2)

Entwicklung der Privat-/Verbraucherinsolvenzen 2020 (Teil 2)

Im vergangenen Jahr gab es trotz der Corona-Pandemie laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) rund ein Drittel weniger Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahr. 59.203 Schuldner meldeten im Jahr 2020 Insolvenz an, 30,6% weniger als im Vorjahr. 41.753 Insolvenzanträge (-33,3%) kamen von Verbrauchern und 13.671 Anträge (-25,8%) von ehemals selbstständig Tätigen.

Anzahl

Veränderung zu 2019 in %

Insgesamt

75.044

-27,9

Unternehmen

15.841

-15,5

übrige Schuldner

59.203

-30,6

Davon:
Verbraucher

41.753

-33,3

natürliche Personen als Gesellschafter

360

-28,9

ehemals selbstständig Tätige

13.671

-25,8

Nachlässe und Gesamtgut

3.419

-9,0

Quelle: Destatis

Der deutliche Rückgang hat sich bereits seit Juli angedeutet. Einer der Gründe für diesen Rückgang liegt in den coronabedingten Einschränkungen bei Schuldnerberatungen. Außerdem haben Kurzarbeit und das Einbringen von eigenen Ersparnissen dazu geführt, dass die finanzielle Schieflage der Verbraucher zum Teil abgemildert wurde. Ein weiterer wichtiger Grund, der zu Verzögerungen beiträgt, ist eine gesetzliche Neuregelung, welche die Bundesregierung zum Jahresende 2020 erlassen hat, wonach alle Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 einen Insolvenzantrag gestellt haben, eine Restschuldbefreiung innerhalb von drei anstatt wie bisher von sechs Jahren erreichen. Dies wird nun viele überschuldete Verbraucher dazu veranlassen, dass nun in absehbarer Zeit wieder mehr Insolvenzanträge gestellt werden.

 

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