Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet, zugleich werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert:
- Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Er wird zum 1.7.2019 auf 185 Euro je Kind und Monat erhöht, gleichzeitig mindern Einkünfte (z.B. Unterhalt) den Anspruch nicht mehr so stark wie bisher und der Antragsaufwand wird reduziert. In einem zweiten Schritt zum Jahresanfang 2020 entfällt u.a. die obere Einkommensgrenze, stattdessen wird ein fließender Übergang geschaffen, damit sich die Erwerbstätigkeit auch lohnt.
- Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe: Erhöhung des Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr, kostenlose Schülerbeförderung sowie warmes Mittagessen in Kita und Schule, verbesserte Lernförderung.
Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag treten in zwei Schritten zum 1.7.2019 und 1.1.2020 in Kraft, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1.8.2019.
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