ePA-Erstbefüllung wird auch 2026 mit über 11 € vergütet

ePA-Erstbefüllung wird auch 2026 mit über 11 € vergütet

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens gewinnt weiter an Dynamik. Neben der fortschreitenden Vernetzung der Akteure über die Telematikinfrastruktur (TI) spielen digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) eine zentrale Rolle. Nach einer schrittweisen Einführungsphase der ePA sind Ärzte und Psychotherapeuten seit Oktober 2025 zur Nutzung der ePA verpflichtet.

Konkret bedeutet dies, dass Leistungserbringer Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sowie Dokumente aus bildgebender Diagnostik in der ePA hinterlegen müssen. Gleiches gilt für Laborbefunde und Arztbriefe.

Noch bis Ende Juni 2026 wird die Erstbefüllung der ePA mit über 11 € vergütet. Auf die Fristverlängerung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die Erstbefüllungspauschale kann nur dann einmal pro Patient abgerechnet werden, wenn zuvor kein anderer Leistungserbringer Dokumente hinterlegt hat. Die Vergütungshöhe für die weitere Befüllung im Rahmen eines persönlichen oder virtuellen Arzt-Patienten-Kontakts liegt bei rund 2 € (GOP 01647) und ist einmal pro Behandlungsfall berechnungsfähig.

Kommentar:

Mit der ePA ist der Patient erstmals in der Lage, die eigene Gesundheit zu verwalten und damit die eigene Gesundheitskompetenz zu stärken. Gleichzeitig wird durch den einrichtungs- und sektorenübergreifenden Austausch die Behandlungssicherheit verbessert, indem der behandelnde Arzt weitere ergänzende medizinische Parameter abrufen kann. Die Einwilligung des Patienten vorausgesetzt.

Quelle: KBV – Ab Januar weiterhin mehr als elf Euro für ePA-Erstbefüllung

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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