eRezept für Privatversicherte: Einlösung ab sofort möglich

eRezept für Privatversicherte: Einlösung ab sofort möglich

Ab sofort können auch Privatversicherte ihr eRezept in der Apotheke einlösen. Dies geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung des Deutschen Apothekerverbands e.V. (DAV) und des Bundesverbands Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e.V. (ADAS) hervor.

Da Privatversicherte nicht über eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügen, müssen sich die verordnenden Ärzte und die Apotheken jedoch mit einem alternativen technischen Verfahren auseinandersetzen: Über einen App-basierten Online Check-in übertragen Privatversicherte ihre lebenslange Krankenversichertennummer sowie weitere Stammdaten an die Praxis. Dieser Vorgang ist ein Mal je Patient und Praxis erforderlich. Praxen müssen zu diesem Zweck einen QR-Code bereitstellen, der die KIM-Adresse der Praxis (KIM = Kommunikation im Medizinwesen) enthält. Der QR-Code ist mithilfe des kostenlosen QR-Code-Generators der gematik zu erzeugen (https://www.praxis-check-in.de/leistungserbringer). Voraussetzung ist allerdings, dass das Praxisverwaltungssystem den Online Check-in bereits unterstützt. Patienten scannen den QR-Code per App ein und erteilen ihre Zustimmung zur Datenübermittlung. Das Praxispersonal überträgt die Stammdaten inkl. Versichertennummer nach Überprüfung in das Praxissystem. Stellt nun der Arzt ein eRezept aus, wird dieses automatisch an die gematik übermittelt.

Via App kann der Patient das Rezept an eine Apotheke seiner Wahl weiterleiten oder alternativ den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode in der Apotheke vorlegen. Nach Erhalt des Präparats steht in der App ein digitaler Beleg zur Verfügung, der dann (digital) bei der Krankenversicherung eingereicht werden kann. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit eines Papierausdrucks des Belegs.

 

Kommentar:

Vorerst dürfte die Zahl der eingelösten ePrivatrezepte noch gering sein. Denn während die Voraussetzungen in den Apotheken nun flächendeckend gegeben sind, bieten erst wenige private Krankenversicherungen ihren Versicherten das Verfahren an. Anders als im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehen bei der privaten Krankenversicherung bislang keine verpflichtenden Regelungen zur Einführung der TI und der damit verbundenen digitalen Anwendungen. Viele private Krankenversicherungsunternehmen stehen bezüglich des Angebots der neuen GesundheitsID (digitale Identitäten), die für den Online Check-in erforderlich sind, ganz am Anfang. Für Niedergelassene, die rein privatärztlich tätig sind, ist seit diesem Jahr zumindest der TI-Zugang möglich. Für die Ausstellung der hierfür erforderlichen Institutionskarte „Secure Module Card“ (SMC-B), die den Zugang zu KIM ermöglicht, ist der Nachweis einer privatärztlichen Praxistätigkeit sowie der Mitgliedschaft in einer Landesärztekammer erforderlich.

Quelle: ABDA – Apotheken lösen ab sofort auch E-Rezepte von Privatversicherten ein

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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