Erhöhung des Mindestlohns ab 2026

Erhöhung des Mindestlohns ab 2026

Ab dem kommenden Jahr wird der Mindestlohn in zwei Stufen erhöht. Dies hat die Mindestlohnkommission in ihrer Sitzung vom 27.6.2025 beschlossen. Zum 1.1.2026 erhöht sich der Mindestlohn von gegenwärtig 12,82 € brutto je Stunde auf 13,90 € und zum 1.1.2027 weiter auf 14,60 €. Dies entspricht einem Anstieg um 8,42 % für 2026 und weiteren 5,04 % für 2027.

Bundesregierung hat keinen direkten Einfluss auf Mindestlohn

In Deutschland entscheidet eine unabhängige Mindestlohnkommission über die Höhe des Mindestlohns und gibt alle zwei Jahre, basierend auf Faktoren wie Tarifentwicklung, Beschäftigungsschutz und fairen Wettbewerbsbedingungen, Empfehlungen zur Anpassung ab. Die Bundesregierung kann diese in Form einer Verordnung nur unverändert umsetzen oder – im Ausnahmefall – ablehnen.

 

Kommentar:

Von der Änderung des Mindestlohns sind auch die Praxen der Heilberufe, Apotheken und weitere Heilberufe wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen betroffen. Während die Vergütung der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie der Pflegekräfte in der Regel über dem Mindestlohn liegt, kommt es bei den Gehältern von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zu einer relativen Entwertung. Obwohl PKA und PTA eine qualifizierte Ausbildung durchlaufen haben und im Apothekenalltag viel Verantwortung tragen, bleiben ihre Gehälter in vielen Fällen nur knapp über dem neuen Mindestlohn oder fallen sogar darunter, sofern keine Anpassung (durch die Tarifparteien) erfolgt. Die absehbar negativen Folgen in Bezug auf den Nachwuchs bei den PKA und PTA sowie auf wirtschaftlicher Ebene werden in der Branche breit diskutiert: Während Großhändler und Zulieferer ihre gestiegenen Lohnkosten an die Apotheken weitergeben können, haben letztere kaum entsprechende Möglichkeiten. Bei stagnierenden Honoraren wird der wirtschaftliche Spielraum immer enger. Das verschärft die Personalsituation und kann zu einer Beschleunigung des Apothekensterbens beitragen.

Auswirkungen auf Minijobs

Höhere Kosten ergeben sich in der Regel auch bei Reinigungspersonal, Aushilfen oder Boten- und Lieferdienstpersonal sowie generell bei den Minijobbern. Durch die Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn erhöht sich ab 2026 die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs im kommenden Jahr von bislang rund 556 € auf etwa 602,33 €. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Löhne dieser Gruppen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Quelle: Mindestlohnkommission – Beschlüsse der Mindestlohnkommission

Anja Vetter
Autor Anja Vetter
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