Gemäß des Bürokratie-Entlastungsgesetzes III (BEG III), das die Bundesregierung im November 2019 beschlossen hat, ändern sich u.a. auch die Voraussetzungen zur Zulassung zur Steuerberater-Prüfung. Demnach verkürzen sich die Zeiträume der praktischen Tätigkeit, die für eine entsprechende Zulassung bzw. Bewerbung zur Prüfung erforderlich sind:
- Kaufmännischen Ausbildung: acht statt zehn Jahre praktische Tätigkeit
- Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte: sechs statt bisher sieben Jahre praktische Tätigkeit
- Beamte der Finanzverwaltung: sechs statt bisher sieben Jahre praktische Tätigkeit als Sachbearbeiter oder in mind. gleichwertiger Stellung
Diese verkürzten praktischen Zeiten gelten erstmals für die Prüfungen 2021 (also nach dem 31.12.2020).
Weiterführende Informationen, wie Kommentierungen, Quellen etc. sind nur für ATLAS FREIE BERUFE Kunden ersichtlich.