Erleichterte Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung

Erleichterte Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung

Gemäß des Bürokratie-Entlastungsgesetzes III (BEG III), das die Bundesregierung im November 2019 beschlossen hat, ändern sich u.a. auch die Voraussetzungen zur Zulassung zur Steuerberater-Prüfung. Demnach verkürzen sich die Zeiträume der praktischen Tätigkeit, die für eine entsprechende Zulassung bzw. Bewerbung zur Prüfung erforderlich sind:

  • Kaufmännischen Ausbildung: acht statt zehn Jahre praktische Tätigkeit
  • Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte: sechs statt bisher sieben Jahre praktische Tätigkeit
  • Beamte der Finanzverwaltung: sechs statt bisher sieben Jahre praktische Tätigkeit als Sachbearbeiter oder in mind. gleichwertiger Stellung

Diese verkürzten praktischen Zeiten gelten erstmals für die Prüfungen 2021 (also nach dem 31.12.2020).

 

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