Erleichterungen Apotheken: Botendienst & Austauschmöglichkeiten

Erleichterungen Apotheken: Botendienst & Austauschmöglichkeiten

Die zum 22. April in Kraft getretene SARS-COV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bringt – zumindest temporär – aufgrund der Corona-Pandemie einige Erleichterungen für die Apotheken mit sich:

  • Für den Botendienst – das Gros der Apotheken bietet einen solchen an, um insbesondere auch mit dem Versandhandel konkurrieren zu können – erhalten sie nun eine Vergütung von 5 Euro je Lieferung bzw. Lieferort. Hinzu kommt ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 250 Euro für die entsprechende Schutzausrüstung der Boten (pharmazeutisches Personal). Dies gilt bis 30.9.2020.
  • Flexible Austauschmöglichkeiten (z.B. aut-simile): Bei der Arzneimittelabgabe von verordneten Medikamenten kann, wenn diese nicht verfügbar und/oder nicht lieferbar sind, auf eine andere Packungsgröße, die Abgabe eines Teils der Packung, eine andere Dosierung, ein wirkstoffgleiches Präparat oder – nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt – auf einen vergleichbaren Wirkstoff zurückgegriffen werden. Diese erleichterten Austauschmöglichkeiten sind ebenfalls zeitlich befristet bis zur Aufhebung der „Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31.3.2021“ – so das Infektionsschutzgesetz.

Zielsetzung beider Maßnahmen ist insbesondere die Minimierung sozialer/zusätzlicher Kontakte bzw. eine verbesserte Versorgung (chronisch) Kranker bzw. solcher, die in häuslicher Isolation sind. Dabei soll es keine Beanstandungen/Retax geben (so ist es auch im Gesetz formuliert).

Quellen:

 

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