ESEF-Verordnung verpflichtet zu EU-weit vereinheitlichten Abschlüssen

ESEF-Verordnung verpflichtet zu EU-weit vereinheitlichten Abschlüssen

Ab dem Geschäftsjahr 2020 müssen Jahresabschlüsse von börsennotierten Unternehmen innerhalb der EU nach diesem Standard (European Single Electronic Format) erstellt werden. Dieser sieht

  • einerseits ein einheitliches, digitales Format vor (auf XHTML- sowie XBRL-Basis)
  • betrifft andererseits aber auch einheitliche inhaltliche Kriterien, die es dabei digital zur Verfügung zu stellen bzw. in den Berichten entsprechend zu markieren gilt (sogenannte ISFR-Taxonomie): in den ersten beiden Jahren betrifft es insbesondere Basiselemente wie Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung etc. Erst ab 2022 erfolgt eine Ausweitung auf die Angaben im Anhang eines Abschlusses.

Ziel der Verordnung ist es, zu mehr Einheitlichkeit, besserer Zugänglichkeit und höherer Transparenz beizutragen sowie die Berichterstattung zu vereinfachen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass eine entsprechende Implementierung in den Unternehmen einmalig ca. 8.200 Euro kosten wird; hinzu kommen die jährlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 2.400 Euro. Wird das Reporting ausgelagert, liegen die Schätzwerte bei etwa 13.000 Euro bzw. 4.600 Euro/Jahr.

 

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