EU beschränkt Zugang chinesischer Anbieter zu Medizinprodukt-Ausschreibungen

EU beschränkt Zugang chinesischer Anbieter zu Medizinprodukt-Ausschreibungen

Der Zugang chinesischer Anbieter zum öffentlichen Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte unterliegt künftig Beschränkungen. Diese weitreichende Maßnahme hat die Europäische Kommission beschlossen. Ab sofort dürfen chinesische Unternehmen nur noch an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, wenn ihr Angebot weniger als 50% chinesische Komponenten enthält – und nur bei Aufträgen unterhalb einer Schwelle von 5 Mio. Euro.

Mit dieser Entscheidung reagiert die Kommission auf die anhaltenden Marktverzerrungen und Diskriminierungen europäischer Hersteller im chinesischen Beschaffungswesen. Laut einem aktuellen Kommissionsbericht waren zuletzt rund 87% der öffentlichen Ausschreibungen für Medizinprodukte in China mit ausgrenzenden Maßnahmen gegenüber EU-Anbietern behaftet.

Reaktion auf ungleiche Marktbedingungen

Die Maßnahmen basieren auf der ersten Untersuchung im Rahmen des neuen „International Procurement Instruments“ (IPI), das die EU 2022 eingeführt hatte. Ziel ist es, EU-Unternehmen besser vor unfairem Wettbewerb und Diskriminierung auf Drittlandsmärkten zu schützen. Im Falle Chinas sieht die Kommission nun die Schwelle erreicht, an der ein gezieltes Eingreifen erforderlich ist.

Die EU hebt hervor, dass ihr öffentlicher Beschaffungsmarkt einer der offensten weltweit sei. Zwischen 2015 und 2023 haben sich die Importe chinesischer Medizinprodukte in die EU mehr als verdoppelt. Während chinesische Anbieter somit in Europa von offenen Märkten profitierten, seien europäische Unternehmen in China systematisch benachteiligt worden – trotz wiederholter diplomatischer Bemühungen um fairere Marktbedingungen.

Ausnahmen zum Schutz der Versorgungssicherheit

Die neuen Regeln gelten nicht uneingeschränkt: Für Fälle, in denen keine alternativen Anbieter verfügbar sind oder die Versorgungssicherheit gefährdet wäre, sind Ausnahmen vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass kritische medizinische Infrastruktur und die Patientenversorgung innerhalb der EU nicht beeinträchtigt werden.

Ziel: Gegenseitigkeit und fairer Wettbewerb

Mit den IPI-Maßnahmen will die EU ein klares Signal an China senden: Gegenseitigkeit und Fairness sind Grundpfeiler internationaler Zusammenarbeit. Sollte China künftig verbindliche und überprüfbare Zusagen machen, diskriminierende Maßnahmen abbauen und EU-Hersteller fair behandeln, könnten die Beschränkungen aufgehoben werden.

 

Kommentar:

Hintergrund: Das International Procurement Instrument

Das IPI wurde geschaffen, um unfaire Handelspraktiken im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe auf internationaler Ebene anzugehen. Es erlaubt der EU, mit gezielten Einschränkungen zu reagieren, wenn Drittstaaten ihren Markt für EU-Anbieter schließen oder diskriminieren.

Für Unternehmen der Medizintechnikbranche in Europa könnte dieser Schritt der Europäischen Kommission neue Chancen im öffentlichen Sektor bedeuten – vor allem für jene, die bislang im Wettbewerb mit stark subventionierten chinesischen Angeboten standen.

Quelle: Europäische Kommission – Kommission beschränkt Teilnahme Chinas an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für Medizinprodukte

Nadine Brohammer
Autor Nadine Brohammer
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