Im Rahmen der ‚Trilog‘verhandlungen (EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission) kam es bereits im Dezember 2018 zu einer Einigung auf europäischer Ebene, die Restschuldbefreiung für private Verbraucher auf drei Jahre zu verkürzen. Damit könnten Gerichte Zeit und Kosten sparen, und für die von einer Insolvenz betroffenen Verbraucher ist eine raschere wirtschaftliche Erholung möglich, da sie schneller schuldenfrei sind. Zudem würde damit eine schrittweise Annäherung an die unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedsstaaten erreicht; z.B. ist in England eine Entschuldung bereits innerhalb eines Jahres möglich, in Deutschland liegt dagegen die derzeitige Restschuldbefreiung bei sechs Jahren.
Sobald die gesetzliche Regelung der EU vorliegt – voraussichtlich im Sommer 2019 – müssen die EU-Länder diese innerhalb von drei Jahren in nationales Recht überführen. Mit ersten Vorschlägen aus dem Justizministerium dürfte zeitnah zu rechnen sein, um lange Leerlaufzeiten zu vermeiden.
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