Während in den meisten anderen Politikbereichen der EU eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit genügt, bedarf es bei steuerpolitischen Gesetzgebungsverfahren immer noch der Einstimmigkeit. Die EU-Kommission schlägt daher einen schrittweisen Übergang – bis Ende 2025 – auch für die Steuerpolitik in Richtung qualifizierter Mehrheit vor. Hintergrund dürfte die Tatsache sein, dass aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses in der Vergangenheit einige Vorschläge und Ideen nicht umgesetzt werden konnten bzw. keine Einigung erzielt wurde. Man denke z.B. an die Digitalsteuer, die Finanztransaktionssteuer oder die Bemühungen zur Harmonisierung der Körperschaftssteuer.
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