Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die Mitgliedsstaaten per Gesetz Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, die täglich erbrachten Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Beschwerdeführer war eine spanische Gewerkschaft mit einer entsprechenden Klage gegen die Deutsche Bank SAE. Ähnlich wie in Deutschland galt dort bislang nur die Verpflichtung auf Erfassung der Überstunden.
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