Examen für Wirtschaftsprüfer wird flexibler

Examen für Wirtschaftsprüfer wird flexibler

Zum 1.8.2021 ist eine weitere Neuerung im „Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“ in Kraft getreten. Wirtschaftsprüfer können nun Teile des Examens bereits wenige Monate nach Beginn der praktischen Tätigkeit ablegen.

Folgende Module können bereits nach einer sechsmonatigen praktischen Tätigkeit abgelegt werden:

  • Angewandte Betriebswirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerrecht

Für das Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ gilt weiterhin die bisherige Regelung, wonach ein Examen hier erst nach einer praktischen Tätigkeit von drei Jahren einschließlich einer zweijährigen Prüfungstätigkeit abgelegt werden kann.

 

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