Videofallkonferenzen zwischen Ärzten, Pflegekräften und Pflegebedürftigen werden bis zum 31.12.2023 extrabudgetär vergütet. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Die GOP 01442 kann dreimal im Krankheitsfall für den Versicherten berechnet werden. Allerdings muss im aktuellen und den zwei vorangegangenen Quartalen zumindest ein persönlicher Arzttermin in der Praxis erfolgt sein. Die Gebührenziffer ist zudem nur für Ärzte abrechenbar, die die pflegerischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen des Pflegebedürftigen koordinieren. Neben der Patientenbetreuung via Videosprechstunden werden interdisziplinäre Pflege-Fallkonferenzen vergütet.
Kommentar:
Videosprechstunden sind mittlerweile fester Bestandteil in der ambulanten Versorgung. Aber auch in der Pflege sind die virtuellen Sprechstunden eine wichtige Komponente zur Verbesserung der Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen, indem der Austausch zwischen Leistungserbringer und -empfänger vereinfacht und beschleunigt wird.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung – Videofallkonferenzen mit Pflegekräften weiterhin extrabudgetär