Ab 1.10.2020 steigt der Festzuschuss, den gesetzlich Versicherte für Zahnersatz erhalten, von derzeit 50 auf 60%. Wer durch sein Zahnarzt-Bonusheft eine regelmäßige Inanspruchnahme von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, wird von seiner Krankenkasse mit einem weiteren Extrazuschuss (Bonus) belohnt. Ein einmaliges Versäumen der Vorsorgeuntersuchung führt künftig nicht mehr zum automatischen Verlust des Bonus. Diese Regelung greift jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen, wie beispielsweise eine schwere Erkrankung, die den Zahnarztbesuch verhindert hat. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Corona-Pandemie im ersten Halbjahr nicht beim Zahnarzt waren, nicht jedoch für Erwachsene, für die nur eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr (Kinder und Jugendliche: zwei) vorgesehen ist.
Festzuschüsse für Zahnersatz (inklusive Bonus)
bis 30.9.2020 | 50 % | 60 % | 65 % |
ab 1.10.2020 | 60 % | 70 % | 75 % |
*Bonusheft nicht (regelmäßig) geführt |
Quelle: KZBV – Regelmäßig geführtes Bonusheft bei Zahnersatz bares Geld wert
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