Festzuschüsse für Zahnersatz steigen ab 1. Oktober

Festzuschüsse für Zahnersatz steigen ab 1. Oktober

Ab 1.10.2020 steigt der Festzuschuss, den gesetzlich Versicherte für Zahnersatz erhalten, von derzeit 50 auf 60%. Wer durch sein Zahnarzt-Bonusheft eine regelmäßige Inanspruchnahme von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, wird von seiner Krankenkasse mit einem weiteren Extrazuschuss (Bonus) belohnt. Ein einmaliges Versäumen der Vorsorgeuntersuchung führt künftig nicht mehr zum automatischen Verlust des Bonus. Diese Regelung greift jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen, wie beispielsweise eine schwere Erkrankung, die den Zahnarztbesuch verhindert hat. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Corona-Pandemie im ersten Halbjahr nicht beim Zahnarzt waren, nicht jedoch für Erwachsene, für die nur eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr (Kinder und Jugendliche: zwei) vorgesehen ist.

Festzuschüsse für Zahnersatz (inklusive Bonus)

Festzuschüsse für Zahnersatz
ohne Zusatzbonus*
Bonusheft über 5 Jahre geführt
Bonusheft über 10 Jahre geführt
bis 30.9.2020

50 %

60 %

65 %

ab 1.10.2020

60 %

70 %

75 %

*Bonusheft nicht (regelmäßig) geführt

 

Quelle: KZBV – Regelmäßig geführtes Bonusheft bei Zahnersatz bares Geld wert

 

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