Ende September 2021 hat die EU-Kommission das bereits 2013 initiierte Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt. Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung war die hierzulande im Arzneimittelgesetz verankerte Rx-Preisbindung (sprich ein Rx-Boni-Verbot), was die EuGH-Richter in ihrem Urteil vom Herbst 2016 als Verstoß gegen Unionsrecht bzw. als unverhältnismäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs werteten. Ausländische Versandhändler in Deutschland konnten seither Rabatte auch auf Rx-Arzneien gewähren, während dies inländischen Apotheken untersagt ist. Eine Anpassung des deutschen Rechts erfolgte im Rahmen des Mitte Dezember 2020 in Kraft getretenen Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetz (VOASG): Demnach wird das Rx-Boni-Verbot zwar aus dem Arzneimittelrecht gestrichen, aber dafür im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert, denn – und das grüne Licht aus Brüssel bestätigt das – sozialrechtliche Regelungen stehen nicht im Fokus der EU. Rechtsexperten kritisieren z.T. diese ‚Umgehung‘, liegt doch weiterhin ein Verstoß gegen EU-Recht vor. Bemängelt wird zudem, dass mit einer Verankerung des Rx-Boni-Verbots im Sozialrecht Privatversicherte, Beihilfeempfänger sowie Selbstzahler nicht einbezogen sind und damit für diese weiterhin Boni gewährt werden dürfen (Ungleichbehandlung).
Verstöße gegen die Preisbindung können – so der Rahmenvertrag von DAV und GKV-Spitzenverband – ab Oktober 2021 mit Vertragsstrafen bis zu 50.000 Euro je Verstoß geahndet werden.
Quellen:
- Pharmazeutische Zeitung – EU stellt Rx-Boni-Verfahren gegen Deutschland ein
- Shop Apotheke Europe – Starkes Wachstum in allen Kategorien mit Ausnahme rezeptpflichtiger Arzneimittel (Rx)
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