Finanzierung der Telematikinfrastruktur für Apotheken beschlossen

Finanzierung der Telematikinfrastruktur für Apotheken beschlossen

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Höhe der Förderung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Ebenso wie Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser sollen Apotheker künftig über die Telematikinfrastruktur schnell und sicher auf digitale Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugreifen können. Für Apotheker steht zunächst die Fachanwendung zum elektronischen Medikationsplan (eMP) im Vordergrund. Andere Anwendungen, wie das e-Rezept, sollen folgen. Die jetzt verhandelten Erstattungspauschalen werden, wie bei den Medizinern, rückwirkend nach erfolgreicher Anbindung ausgezahlt.

Finanzierung für: Förderung Bemerkungen
Konnektor + zwei Kartenterminals 1.362 € Je nach Anzahl der abgegebenen Packungen erstattungsfähiger Fertigarzneimittel, die der Preisbindung der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, werden bis zu vier Kartenterminals finanziert.
Aufwandspauschale 1.280 € Die Aufwandspauschale deckt die Installation, Ausfallzeiten und Schulungen ab.
Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) 449 € Kumulierte Einmalzahlung für fünf Jahre
Institutionskarte (SMC-B-Karte) 378 €
Betriebskostenpauschale
pro Quartal
210 € Die Abrechnung soll über Nacht- und Notdiensfonds des DAV erfolgen. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird durch den GKV-Spitzenverband und den DAV angestrebt.

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