Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen dabei, eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung oder ein Studium – im Inland oder im Ausland – absolvieren zu können, auch wenn deren Familie finanziell nicht dafür aufkommen kann. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Voraussetzungen:
- Antragsstellung über das jeweilig zuständige Studierendenwerk
- BAföG-förderungsfähiger Studiengang
- Alter (bei Studienbeginn): unter 45 Jahren
- Alter (bei Masterstudiengängen): höchstens 45 Jahre
- Leistungen lassen das Erreichen des Studienziels erwarten
- deutscher Staatsbürger oder Elternteil bzw. Ehegatte eines Deutschen oder asylberechtigter/Asyl anerkannter Flüchtling, mit Bleibeperspektive in Deutschland und gesellschaftlich integriert
- Einkommen der Eltern überschreitet die in § 245 BAföG festgesetzten Freibeträge nicht
- monatlicher Verdienst liegt (während dem Förderzeitraum) nicht über 520 €
- eigenes Vermögen beträgt maximal 15.000 € (erhöht sich je eigenes Kind bzw. Ehe-/Lebenspartner um 2.300 € je Person). Liegt das Vermögen darüber, muss es zur Finanzierung des Studiums verwendet werden
Ob Studierende BAföG erhalten, hängt u. a. davon ab, ob ihre finanziellen Mittel und das Einkommen ihrer etwaigen Ehegatten/eingetragener Lebenspartner bzw. ihrer Eltern reichen, um ihren Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken. Das Vermögen der Eltern spielt zwar keine Rolle, jedoch das des Antragstellers.
In besonderen Fällen wird die Ausbildungsförderung als reines verzinsliches Bankdarlehen gewährt. Auch die Förderung von Auslandsaufenthalten ist möglich (Auslands-BAföG).
BAföG-Novelle 2019 2022 – Bedarfssätze und Freibeträge wurden erhöht
Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz wurden die BAföG-Leistungen deutlich verbessert. Die Änderungen treten mit Beginn des Wintersemesters 2022/2023 in Kraft und beinhalten folgende Verbesserungen:
- Die für die Förderung maßgeblichen Einkommensfreibeträge der Eltern bzw. Lebenspartner wurden von bislang 2.000 € auf 2.415 € angehoben. Damit steigt die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich.
- Die Bedarfssätze wurden von 861 auf 934 € angehoben. In diesem Betrag enthalten ist der Wohnkostenzuschuss, der nun 360 € beträgt (bislang: 325 €).
- Die Kinderbetreuungszuschläge wurden ebenfalls erhöht, und betragen nun 160 € pro Kind. Kinderbetreuungszuschläge werden für Kinder bis einschließlich des 14. Lebensjahres gewährt. Studierende mit Kindern bis 14 Jahre bleiben auch dann förderfähig, wenn sie die Altersgrenze von 30 Jahren bereits überschritten haben. Gleiches gilt, wenn die Studierenden ihre eigenen Eltern oder andere nahe Angehörige pflegen und dadurch in Ausbildungsverzug kommen.
- Den Studierenden selbst werden künftig höhere Vermögensfreibeträge zugebilligt: Für bis zu 29-Jährige steigt der Vermögensfreibetrag von bislang 8.200 € auf 15.000 €. Bei BAföG-Berechtigten der Altersgruppe 30+ wird das Privatvermögen sogar bis zu einem Betrag von 45.000 € geschont.
- Die Altersgrenze, bis zu der eine BAföG-Förderung beantragt werden kann, wurde von bislang 30 auf 45 Jahre angehoben.
- Die Antragsstellung wurde deutlich vereinfacht durch die Ermöglichung einer digitalen Antragsstellung.
Werden die Einkommens- oder Vermögensfreibeträge überschritten, bedeutet dies nicht automatisch ein Ausschluss von BAföG. Gegebenenfalls kann ein reduzierter Förderbetrag dennoch gewährt werden.
Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Studierende müssen zumindest nur die Hälfte der ausbezahlten Förderung zurückzahlen.
Kommentar:
„Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in der Publikation „Praxismanagement kompakt“ unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.
Neben „Praxismanagement kompakt“ finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.“
Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN