Förderung für Landarztpraxen: NRW setzt auf neue Anreize für Niederlassungen

Förderung für Landarztpraxen: NRW setzt auf neue Anreize für Niederlassungen

Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum wird zunehmend auch zu einer wirtschaftlichen Herausforderung. Um Praxisgründungen und -übernahmen attraktiver zu machen, baut Nordrhein-Westfalen seine Förderinstrumente weiter aus.

So stellt das Land im Jahr 2026 insgesamt 3,5 Mio. € für das Hausarztaktionsprogramm (HAP) bereit – 1 Mio. € mehr als bisher. Mit dem Programm unterstützt die Landesregierung gezielt Niederlassungen und neue Versorgungsstrukturen in kleineren Kommunen. Künftig konzentriert sich die Förderung vor allem auf Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern (zuvor bis zu 40.000), in denen aufgrund der Altersstruktur der Ärzte mittelfristig Versorgungsengpässe drohen könnten.

Der Bedarf ist hoch: In Nordrhein-Westfalen sind mehr als die Hälfte der rund 11.000 Hausärzte älter als 55 Jahre. In vielen Regionen steht daher in den kommenden Jahren ein Generationswechsel in der hausärztlichen Versorgung bevor. Förderprogramme sollen Praxisübernahmen erleichtern und neue Niederlassungen anstoßen.

Neue Fördermöglichkeiten für moderne Praxisstrukturen

Neben klassischen Praxisgründungen oder Praxisübernahmen unterstützt das Programm künftig auch neue Versorgungsmodelle. Dazu gehört erstmals auch die Gründung medizinischer Versorgungszentren, beispielsweise durch Kommunen selbst. Damit erhalten auch Kommunen mehr Möglichkeiten, aktiv zur Sicherung der lokalen Gesundheitsversorgung beizutragen.

Ebenso können Lehrpraxen gefördert werden, in denen Medizinstudierende praktische Einblicke in die hausärztliche Tätigkeit erhalten. Solche Praxiserfahrungen beeinflussen nachweislich die spätere Facharztwahl: Studien zeigen, dass sich angehende Ärzte häufiger für Fachrichtungen entscheiden, mit denen sie während Ausbildung oder Praktika bereits direkten Kontakt hatten.

Qualifizierungsmaßnahmen für Ärzte, die bislang im Krankenhaus tätig waren, sowie zusätzliche Qualifikationen für Medizinische Fachangestellte bleiben ebenfalls Bestandteil der Förderung. Nicht mehr vorgesehen ist hingegen die Förderung der reinen Anstellung von Ärzten in bestehenden Praxen sowie die Weiterbildungsförderung.

Gerade kooperative Praxisformen gelten als wichtiger Baustein für die Zukunft der ambulanten Versorgung. Gemeinschaftliche Strukturen ermöglichen eine bessere Arbeitsteilung, reduzieren Investitionsrisiken und bieten attraktivere Arbeitsmodelle für jüngere Ärzte.

Vereinfachte Förderung soll Investitionen erleichtern

Ein weiterer Schwerpunkt der überarbeiteten Förderrichtlinie liegt auf der Entbürokratisierung des Programms. Förderbeträge werden künftig pauschal ausgezahlt, außerdem erfolgt die Antragstellung vollständig digital. Dadurch soll der administrative Aufwand sowohl für Antragsteller als auch für die zuständigen Bezirksregierungen reduziert und die Bearbeitung beschleunigt werden. Auch die Kriterien für Fördergebiete wurden vereinfacht.

Die Auswahl der Fördergemeinden orientiert sich an der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Eine Unterversorgung droht bei einem Versorgungsgrad von unter 75 %. Für das Programm werden jedoch nur Hausärzte unter 60 Jahren berücksichtigt, zudem wird die einzelne Gemeinde statt des gesamten Planungsbereichs betrachtet.

Förderung als Impuls für Praxisgründungen

Für angehende Praxisinhaber können solche Programme wirtschaftlich entscheidend sein. Fördermittel reduzieren Investitionsrisiken bei Praxisgründungen und können gerade in strukturschwächeren Regionen eine Niederlassung attraktiver machen.

Die Nachfrage nach Unterstützung ist bereits seit Jahren hoch: Seit dem Start des Programms im Jahr 2009 wurden mehr als 1.000 Projekte mit insgesamt über 28 Mio. € gefördert. In den vergangenen Jahren waren die verfügbaren Mittel regelmäßig ausgeschöpft.

 

Kommentar:

Strukturpolitik mit wirtschaftlicher Wirkung

Das Hausarztaktionsprogramm ist Teil einer breiteren Strategie gegen den Hausärztemangel. In Nordrhein-Westfalen vergibt das Land seit 2019 einen Teil der Medizinstudienplätze über die sogenannte Landarztquote. Dabei verpflichten sich Studierende, nach ihrer Ausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region hausärztlich tätig zu sein. Derzeit werden jährlich rund 190 Studienplätze über dieses Verfahren vergeben. Parallel wurde auch die universitäre Ausbildung ausgebaut: Mit der neuen Medizinischen Fakultät OWL an der Universität Bielefeld entstehen zusätzliche Studienplätze, sodass in Nordrhein-Westfalen im Endausbau jährlich rund 300 zusätzliche Medizinstudienplätze zur Verfügung stehen sollen.

Quellen:

Nadine Brohammer
Autor Nadine Brohammer
Arrow right icon