Unter die aktuell wichtigsten Fördergeber und -programme fallen:
KfW Bankengruppe
Förderung von Unternehmen/Praxen: Bundesförderprogramme
ERP-Gründerkredit - StartGeld | Dieses Programm ist gedacht für kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsummen von höchstens 10 Mio. Euro. Gefördert werden nur junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre bestehen, mit maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel, bei einem Gesamtfremdkapitalbedarf von maximal 100.000 Euro. Für Vorhaben mit einem höheren Fremdfinanzierungsbedarf steht der ERP-Gründerkredit-Universell zur Verfügung. Finanziert werden bis zu 100% des Kapitalbedarfs (kein Eigenkapital erforderlich). Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre, bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die KfW bietet eine 80%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank. Eine Gründung im Nebenerwerb muss mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein. |
Corona-Hilfe | Seit dem 23.3.2020 steht das Programm auch den Unternehmen zur Verfügung, die durch die Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. |
ERP-Gründerkredit - Universell | Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung/Übernahme eines Unternehmens bzw. Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens, wobei bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten/Betriebsmittel finanziert werden können (Höchstbetrag: 25 Mio. Euro je Vorhaben bei maximal 20 Jahren Laufzeit, wovon bis zu drei Jahre tilgungsfrei gestellt werden können). Sofern das Unternehmen seit drei Jahren am Markt aktiv ist, ist eine 50%ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts möglich. |
Corona-Hilfe | Im Rahmen der Corona-Hilfe wurden die Bedingungen deutlich verbessert: Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) bis zu 80%, Betriebsmittelkredite bis maximal 200 Mio. Euro. Seit dem 23.3.2020 steht das Programm auch den Unternehmen zur Verfügung, die durch die Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. |
ERP-Kapital für Gründung | Durch eigenkapitalähnliche Nachrangdarlehen werden Gründungs- und Festigungsvorhaben gefördert, sofern seit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens drei Jahre vergangen sind. Darlehenshöhe: maximal 500.000 Euro/Antragsteller. Für die ersten zehn Jahre der Laufzeit wird der Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt und es wird eine Haftungsfreistellung garantiert. Einzubringendes Eigenkapital: mindestens 15% (alte Länder) bzw. 10% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten. Mit dem Nachrangdarlehen kann dieser Prozentsatz auf 45% (alte Länder) bzw. 50% (neue Länder und Berlin) aufgestockt werden. Laufzeit: 15 Jahre, die Tilgung beginnt nach sieben Jahren. |
KfW-Unternehmerkredit | Der Antragsteller muss seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sein. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt für Investitionen oder Betriebsmittel maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Unternehmen und Freiberufler können im Rahmen von Investitionsfinanzierungen eine 50%ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes in Anspruch nehmen. |
Corona-Hilfe | Im Rahmen der KfW-Corona-Hilfe wurde die Haftungsfreistellung für Unternehmen und Freiberufler auf bis zu 80% erhöht und das mögliche Kreditvolumen auf bis zu 200 Mio. Euro. |
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit | Dieses Programm dient der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln etablierter innovativer Unternehmen. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen (Darlehenshöhe zwischen 25.000 und 7,5 Mio. Euro/Vorhaben und bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben). Auf Wunsch ist eine 70%ige Haftungsfreistellung der Hausbank möglich. |
Gründercoaching Deutschland | In Zusammenarbeit mit dem ESF werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung gefördert. Die Existenzgründung muss eine Vollexistenz zum Ziel haben. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können eine erhöhte Förderung erhalten. Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Der Förderzuschuss beträgt in den neuen Bundesländern/Lüneburg 75%, in den alten Bundesländern/Berlin 50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 Euro bzw. einem Gesamt-Netto-Beraterhonorar von maximal 6.000 Euro. |
Quelle: E-MARKTWISSEN
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