Förderung von Unternehmen und Praxen: Bundesförderprogramme Teil 3

Förderung von Unternehmen und Praxen: Bundesförderprogramme Teil 3

Unter die aktuell wichtigsten Fördergeber und -programme fallen:

Zuständige regionale Beratungsstelle; Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
UnternehmensWert: Mensch - Förderung von Beratungsleistungen von KMU zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten PersonalpolitikDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Beratungsleistungen zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Prozessberatung ist ein im Rahmen einer Erstberatung ausgestellter Beratungsscheck. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt für KMU ab zehn Beschäftigten bis zu 50 %, für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bis zu 80 % des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von 1.000 € netto je Beratungstag. Gefördert werden maximal zehn Beratertage
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch UnternehmensberatungenDer Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, mit dem Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) je nach Unternehmensalter/-situation in drei Modulen

  • junge, neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung (Jungunternehmen),
  • bereits länger am Markt bestehende Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) sowie
  • Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt für Jung- und Bestandsunternehmen im Bereich der alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig 50 %, in den anderen Bundesländern 80 % und in der Region Lüneburg 60 % sowie für Unternehmen in Schwierigkeiten bundesweit 90 % der förderfähigen Beratungskosten (diese betragen für Jungunternehmen 4.000 € und für Bestandsunternehmen sowie für Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 €).

Bundesagentur für Arbeit (BA)/zuständige Agentur für Arbeit
GründerzuschussGefördert wird der Einstieg arbeitsloser Menschen (mit Anspruch auf Entgeltersatzleistung nach dem SGB III) in die Selbstständigkeit. Gründer müssen arbeitslos sein und ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden. Der zeitliche Umfang der selbstständigen Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen. Der Zuschuss wird in zwei Phasen gezahlt: sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung, danach kann der Gründungszuschuss für weitere neun Monate gewährt werden. Hierzu muss die Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen belegt werden
EinstiegsgeldMit dem Einstiegsgeld werden arbeitslose Menschen (die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen) beim Einstieg in die Selbstständigkeit bzw. der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung unterstützt. Dabei muss die Selbstständigkeit/abhängige Beschäftigung auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.

Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gewährt. Die Höhe der Förderung ist u. a. abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit und kann bis zu 5.000 € betragen, Darlehen auch darüber hinaus. Zudem können geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erforderlich ist.

Quelle: E-MARKTWISSEN

 

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