Frist für Datenübermittlung bei Darm- und Zervixscreening verlängert

Frist für Datenübermittlung bei Darm- und Zervixscreening verlängert

Der Bewertungsausschuss hat die Frist für die vollständige elektronische Datenübermittlung bei den organisierten Screeningprogrammen für Darm- und Zervixkarzinome auf sechs Wochen (statt 14 Tage) nach Quartalsende verlängert. Die Regelung gilt bereits seit 1. Oktober. Damit ist für die in der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) für das Darm- und Zervixkarzinom festgeschriebenen Gebührenordnungspositionen (GOP) auch dann eine Vergütung möglich, wenn die vollständige Übermittlung der Daten für die Beurteilung des Programms erst bis zum 15. Kalendertag des zweiten Monats des entsprechenden Folgequartals erfolgte. Für das Beispiel des ersten Quartals 2023 würde damit der neuen Regelung zufolge der 15. Mai (statt 15. April) als Übermittlungsfrist gelten.

Weitere Neuerung für die Abklärungskoloskopie

Ebenfalls seit Oktober gilt für die Abrechnung der Abklärungskoloskopie nach oKFE-RL, eine Kennzeichnungspflicht mit dem Zusatz „A“, um diese von der kurativen Koloskopie, für die trotz der unterschiedlichen Anlässe dieselbe GOP gilt, abgrenzen zu können.

 

Kommentar:

Warum gelten für organisierte Screeningprogramme andere Regelungen? Was ist der Hintergrund?

Als Bestandteil des Leistungsinhaltes der Nummer 2.1 des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) wird für die allgemeine Berechnungsfähigkeit die Berichterstattung oder Übermittlung einer Befundkopie vorausgesetzt. In dieser allgemeinen Bestimmung gilt die Frist von 14 Tagen nach Abschluss der vollständigen Leistungserbringung. Entgegen dieser Frist muss die Programmbeurteilung im Rahmen der GOP 01738, 01741 und 13421 sowie der GOP, die unter die EBM-Unterabschnitte 1.7.3.2.1 und 1.7.3.2.2 fallen, erst mit der Frist nach der neuen Regelung übermittelt werden. Grund für diese programmbezogene Neuregelung ist, die häufig nicht mögliche Einhaltung der allgemeinen Frist, aufgrund der oftmals erst später eintreffenden Befunde, die für eine vollständige Dokumentation erforderlich sind.

Quelle: KBV – Mehr Zeit für die Datenübermittlung bei Krebsfrüherkennungsprogrammen

Nadine Brohammer
Autor Nadine Brohammer
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