Frist zur Einführung der eAU erneut verlängert

Frist zur Einführung der eAU erneut verlängert

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) steht eine weitere digitale Anwendung in den Startlöchern. Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte die eAU bereits seit Anfang 2021 zur Verfügung stehen. Noch immer sind die notwendigen Komponenten und Updates nicht flächendeckend verfügbar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun darauf reagiert und die Frist zur Einführung der eAU nochmals bis Ende Juni 2022 verschoben. Vertragsärzte können noch bis zu diesem Zeitpunkt die Krankschreibung wie gewohnt in Papierform ausstellen. Danach soll die Übermittlung der Krankschreibung ausschließlich digital erfolgen.

Was sind die Vorteile der eAU?
Bislang müssen die Versicherten ihre Bescheinigung in der Regel per Post an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten. Gleiches gilt für den Arbeitgeber. Mit der Einführung der eAU wird diese Aufgabe an die Ärzte übertragen. Zunächst erfolgt die digitale Übermittlung der AU ausschließlich zwischen Vertragsarzt und Krankenkassen. Die Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verbleibt zunächst auf Seiten der Patienten. Spätestens ab 2022 soll dieser Prozess auch ausschließlich elektronisch erfolgen.

Wie funktioniert die Übermittlung der AU?
Der Versand der elektronischen AU erfolgt direkt über das Praxisverwaltungssystem mittels KIM-Dienst. Die sonst handschriftliche Signatur des Arztes wird durch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ersetzt. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein eines elektronischen Heilberufsausweises.

 

Kommentar:

Mit der Einführung der eAU im kommenden Jahr werden weitere Prozesse im Rahmen der Patientenversorgung digitalisiert. Davon profitieren in erster Linie vor allem die Patienten, indem die Versendung der Bescheinigung von den Vertragsärzten übernommen wird. Solange aber eine digitale und analoge Version der eAU in der Praxis auszustellen ist, bleibt der Effizienzgewinn für die Ärzte aus.

Quelle: KBV – AU-Bescheinigungen und Rezepte bis 30. Juni 2022 weiterhin in Papierform möglich

 

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