Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16.4.2026 ein Beratungsverfahren zur Absenkung der Altersgrenze beim Mammografie-Screening eingeleitet. Künftig sollen Frauen bereits ab 45 Jahren Anspruch auf die Untersuchung haben – bislang liegt die untere Altersgrenze bei 50 Jahren. Mit der aktuellen Anpassung der übergeordneten rechtlichen Vorgaben ist die Ausweitung möglich: Seit dem 5.3.2026 ist die Teilnahme für 45-Jährige grundsätzlich zulässig. Nun prüft der G-BA, ob das Screening auch für diese Altersgruppe eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Bevor die Absenkung auf 45 Jahre umgesetzt werden kann, sind jedoch noch weitere Schritte erforderlich. So müssen rechtliche und technische Voraussetzungen geschaffen, Informationsmaterialien für Versicherte angepasst und organisatorische Abläufe in den Screening-Einheiten überarbeitet werden. Eine abschließende Entscheidung wird für Oktober 2026 erwartet.
Die Mammografie ist eine Röntgenuntersuchung der Brust zur Früherkennung von Brustkrebs. Bislang können Frauen zwischen 50 und 75 Jahren diese Untersuchung in der Regel alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Kommentar:
Grundlage für die geplante Absenkung ist eine Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Diese stützt sich auf wissenschaftliche Bewertungen, unter anderem durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, das bereits 2022 eine Senkung der Altersgrenze empfohlen hatte. Demnach überwiegt der Nutzen einer früheren Teilnahme die potenziellen Risiken.
Hintergrund ist, dass Röntgenuntersuchungen mit einer Strahlenbelastung verbunden sind und daher besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Anders als bei vielen anderen Vorsorgeangeboten reicht ein Beschluss des G-BA allein nicht aus. Voraussetzung ist eine entsprechende Rechtsverordnung des zuständigen Ministeriums, die auf einer Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz basiert.
Die aktuelle Entwicklung ist Teil eines längerfristigen Anpassungsprozesses: Bereits 2021 hatte der G-BA eine Überprüfung der Altersgrenzen angestoßen, unter anderem auf Basis aktualisierter Empfehlungen der EU-Kommission. Ein erster Schritt wurde mit der Anhebung der oberen Altersgrenze von 69 auf 75 Jahre umgesetzt – beschlossen im September 2023 und seit Juli 2024 in Kraft (vgl. News vom 22.9.2023).
Quellen:
- Gemeinsamer Bundesausschuss – Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs: G-BA berät über Absenkung der Altersgrenze auf 45 Jahre
- Bundesgesetzblatt Teil I – Zweite Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung
- Deutsche Gesellschaft für Senologie – G-BA beschließt Ausweitung des Mammografie-Screening-Programms
- IQWiG – Mammografie-Screening-Programm: Das IQWiG empfiehlt, auch jüngere und ältere Frauen miteinzubeziehen
- Bundesamt für Strahlenschutz – Mammographie-Screening-Programm: Auch für Frauen ab 70 Jahren von Nutzen