G-BA-Beschluss zum DMP Adipositas steht

G-BA-Beschluss zum DMP Adipositas steht

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember 2023 den Beschluss zum neuen Disease-Management-Programm für Patienten mit Adipositas getroffen. Ziel des neuen DMP ist es, die Behandlung der betroffenen Patienten durch Schulungen und eine leitliniengerechte ärztliche Betreuung zu verbessern und positiven Einfluss auf den Verlauf der chronischen Krankheit zu nehmen. Verhaltensänderungen sollen zu einer Gewichtsreduktion und dauerhaften Gewichtsstabilisierung führen und damit Folgeschäden des krankhaften Übergewichts reduzieren. Teilnehmende Patienten profitieren von einem multimodalen Schulungsangebot sowie individualisierten Empfehlungen zu Ernährung und körperlichem Training.

BMI von 30 als Teilnahmevoraussetzung für Patienten

Das DMP richtet sich an Erwachsene, die entweder einen Body-Mass-Index (BMI) zwischen 30 und 35 erreichen und zusätzlich unter mindestens einer Begleiterkrankung leiden (z.B. Bluthochdruck oder Diabetes Typ 2) oder einem BMI von 35 und mehr (mit oder ohne Begleiterkrankung) aufweisen. Weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft und Fähigkeit zur Teilnahme an regelmäßigen Patientenschulungen (insbesondere DocWeight 2.3).

Welche Fachgruppen können das DMP Adipositas anbieten?

Teilnahmeberechtigt am neuen DMP sind Hausärzte (in koordinierender Funktion) sowie in Ausnahmefällen auch fachärztlich tätige Internisten (insbesondere bei medizinischen Gründen oder sofern es sich um Stammpatienten der betreffenden Ärzte handelt).

Der Beschluss bedarf noch der Zustimmung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und tritt voraussichtlich zum 1.4.2024 in Kraft. Erst dann können weitere Details (einschließlich der Vergütung) in regionalen Verträgen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen geregelt werden. Diese Verträge sind wiederum Voraussetzung für den Start der Teilnahme der Patienten.

 

Kommentar:

DMP bieten sowohl für die anbietende Krankenkasse als für die eingeschriebenen Versicherten Anreize. Zur Förderung der Behandlungsprogramme erhalten Krankenkassen je eingeschriebenen Versicherten eine sog. Programmkostenpauschale aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 123 Euro (2023) für Dokumentations- oder Koordinationsleistungen. Gesetzlich krankenversicherte Patienten profitieren nicht nur von der strukturierten Betreuung, sondern je nach Krankenkasse auch finanziell. So haben die Kassen die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Satzungsleistungen ihren Versicherten Sondertarife anzubieten. Teilnehmende Ärzte dürfen in Zusammenhang mit den DMP zwar zusätzliche Leistungen extrabudgetär abrechnen, als problematisch können sich jedoch insbesondere bei den überlasteten Hausarztpraxen die fehlenden Zeitressourcen erweisen, die für die Umsetzung der Programme erforderlich sind.

Viele DMP stecken in der Umsetzungsphase fest

Die begleitende Evaluation der DMP zeigt positive Ergebnisse in Form einer deutlichen Senkung der Hospitalisierungsrate. Fachleute halten die Teilnahmequoten jedoch für zu gering und bemängeln die sehr zögerliche Umsetzung der Beschlüsse in Form von Verträgen mit den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen. Gegenwärtig gibt es Beschlüsse für 12 Chronikerprogramme, von denen sich jedoch einige – zum Teil bereits seit Jahren – noch in der Umsetzungsphase befinden (vgl. Tab.).

DMPTeilnahmemöglichkeit für Patienten
Diabetes mellitus Typ 21. Juli 2002
Brustkrebs1. Juli 2002
Koronare Herzkrankheit (KHK1. Mai 2003
Diabetes mellitus Typ 11. März 2004
Asthma bronchiale1. Januar 2005
Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)1. Januar 2005
Osteoporose1. Oktober 2023
Rheumatoide Arthritis
Chronische Herzinsuffizienz
Chronischer Rückenschmerz
Depression
Adipositas

Quelle: BAS 2023

Zum 31.12.2022 gab es laut Bundesamt für Soziale Sicherung insgesamt 8.953 Programmzulassungen mit knapp 7,8 Mio. eingeschriebenen Versicherten. Einige Versicherte nehmen dabei an mehr als einem DMP teil.

Siehe News vom 6.11.2023

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Adipositas (Anlagen 2, 23 und 24)

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
Arrow right icon