G-BA: Neue Bedarfsplanung verabschiedet

G-BA: Neue Bedarfsplanung verabschiedet

Der G-BA hat am 16.5.2019 die Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie für die vertragsärztliche Versorgung verabschiedet, die – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums – am 30. Juni in Kraft treten wird. Im Anschluss an diesen Termin müssen die Landeszulassungsausschüsse die neue Bedarfsplanung innerhalb von 6 Monaten umsetzen. Infolge der neuen Richtlinie ergeben sich bundesweit über alle Fachgruppen hinweg 3.470 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Vertragsärzte (vgl. Tabelle).

Die wesentlichen Neuerungen bei der Bedarfsplanung betreffen:

  • Bessere Abbildung des regionalen Bedarfs durch regionale Verhältniszahlen und ein neues zweistufiges Berechnungsverfahren: Die Verhältniszahlen berücksichtigen Alter (in Form von 4 Altersgruppen), Geschlecht und Morbidität der Bevölkerung der jeweiligen Region und werden künftig im Zweijahresrhythmus an die demografische Entwicklung angepasst.
  •  Erhöhung des Gestaltungsfreiraums auf Landesebene: Um zusätzlich zur bereits bestehenden Möglichkeit der Selbstverwaltung auf Landesebene bei regionalen Besonderheiten von den GBA-Richtlinien abzuweichen, dürfen die Landesbehörden künftig Zulassungssperren in ländlichen oder strukturschwachen Regionen aufheben (Umsetzung einer Bestimmung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes).
  • Einführung von Mindest- und Höchstquoten bei den Facharztinternisten mit dem Ziel, die entsprechende Spezialisierung besser zu steuern:
    – Rheumatologen: Mindestquote von 8% (ab 2024 eventuell Erhöhung auf 10%)
    – Kardiologen: Höchstquote von 33%
    – Gastroenterologen: Höchstquote von 19%
    – Pneumologen: Höchstquote von 18%
    – Nephrologen: Höchstquote von 25%
    Bereits bestehende Praxen haben Bestandsschutz.
Arztgruppe
Status Quo
Neu
Insgesamt
Anästhesisten
2,0
21,0
23,0
Augenärzte
53,0
131,5
184,5
Chirurgen und Orthopäden
5,5
2,0
7,5
Fachinternisten
0,0
32,0
32,0
Frauenärzte
22,0
20,0
42,0
Hausärzte
2.736,5
1.466,0
4.182,5
Hautärzte
56,0
20,0
76,0
HNO-Ärzte
53,0
20,0
73,0
Humangenetiker
2,5
-0,5
2,0
Kinder- und Jugendpsychiater
126,5
-3,0
123,5
Kinderärzte
10,5
401,0
411,5
Laborärzte
46,0
7,5
53,5
Nervenärzte
12,0
476,0
488,0
Neurochirurgen
24,5
10,0
34,5
Nuklearmediziner
52,5
13,0
65,5
Pathologen
29,5
6,0
35,5
PRM-Mediziner
90,0
9,0
99,0
Psychotherapeuten
103,0
776,5
879,5
Radiologen
2,0
6,0
8,0
Strahlentherapeuten
4,5
17,0
21,5
Transfusionsmediziner
3,0
1,0
4,0
Urologen
5,0
54,5
59,5
Alle Arztgruppen
3.439,5
3.466,5
6.906,0

Der G-BA rechnet insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie in den ostdeutschen Bundesländern mit einem Anstieg der Vertragsarztsitze. Detaillierte fachgruppenbezogene Zahlen für die einzelnen Bundesländer wurden noch nicht berechnet.

Weitere Erläuterungen der neuen Richtlinie gibt der G-BA unter: https://www.g-ba.de/themen/bedarfsplanung/bedarfsplanungsrichtlinie/faqs/

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Vertragsärztliche Bedarfsplanung: Flexiblere Instrumente für sachgerechte Lösungen vor Ort

 

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