Der G-BA hat am 16.5.2019 die Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie für die vertragsärztliche Versorgung verabschiedet, die – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums – am 30. Juni in Kraft treten wird. Im Anschluss an diesen Termin müssen die Landeszulassungsausschüsse die neue Bedarfsplanung innerhalb von 6 Monaten umsetzen. Infolge der neuen Richtlinie ergeben sich bundesweit über alle Fachgruppen hinweg 3.470 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Vertragsärzte (vgl. Tabelle).
Die wesentlichen Neuerungen bei der Bedarfsplanung betreffen:
- Bessere Abbildung des regionalen Bedarfs durch regionale Verhältniszahlen und ein neues zweistufiges Berechnungsverfahren: Die Verhältniszahlen berücksichtigen Alter (in Form von 4 Altersgruppen), Geschlecht und Morbidität der Bevölkerung der jeweiligen Region und werden künftig im Zweijahresrhythmus an die demografische Entwicklung angepasst.
- Erhöhung des Gestaltungsfreiraums auf Landesebene: Um zusätzlich zur bereits bestehenden Möglichkeit der Selbstverwaltung auf Landesebene bei regionalen Besonderheiten von den GBA-Richtlinien abzuweichen, dürfen die Landesbehörden künftig Zulassungssperren in ländlichen oder strukturschwachen Regionen aufheben (Umsetzung einer Bestimmung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes).
- Einführung von Mindest- und Höchstquoten bei den Facharztinternisten mit dem Ziel, die entsprechende Spezialisierung besser zu steuern:
– Rheumatologen: Mindestquote von 8% (ab 2024 eventuell Erhöhung auf 10%)
– Kardiologen: Höchstquote von 33%
– Gastroenterologen: Höchstquote von 19%
– Pneumologen: Höchstquote von 18%
– Nephrologen: Höchstquote von 25%
Bereits bestehende Praxen haben Bestandsschutz.
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Augenärzte | |||
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Alle Arztgruppen |
Der G-BA rechnet insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie in den ostdeutschen Bundesländern mit einem Anstieg der Vertragsarztsitze. Detaillierte fachgruppenbezogene Zahlen für die einzelnen Bundesländer wurden noch nicht berechnet.
Weitere Erläuterungen der neuen Richtlinie gibt der G-BA unter: https://www.g-ba.de/themen/bedarfsplanung/bedarfsplanungsrichtlinie/faqs/
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