G-BA nimmt erste Anpassung der Bedarfsplanung vor

G-BA nimmt erste Anpassung der Bedarfsplanung vor

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals eine Anpassung der Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten vorgenommen. Auslöser dieser Maßnahme ist der in diesem Jahr zum ersten Mal veränderte Morbiditätsfaktor, dessen Funktion es ist, eine Veränderung der Krankheitslast der Bevölkerung sowie regionale Unterschiede die Bedarfsplanung betreffend aufzuzeigen. Am Beispiel der Hausärzte bedeutet das aktuell eine Erhöhung der Arztzahl um 260 zusätzliche Stellen.

Die neuen Anpassungen geschehen vor dem Hintergrund der Reform der Bedarfsplanung aus dem Jahr 2019. Mit der Reform wurde bestimmt, die einzelnen Morbiditäten der Regionen alle zwei Jahre zu analysieren und auf dieser Basis eine entsprechende Erhöhung der Haus- und Facharzt- sowie Psychotherapeutensitze auszuweisen.

Ziel der neuen Möglichkeiten ist, die Niederlassungsmöglichkeiten von Ärzten und Psychotherapeuten exakt nach regionalem Bedarf aufzuzeigen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten die Option zur Abweichung von der bundeseinheitlichen Systematik.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – G-BA passt Bedarfsplanung an aktuelle Krankenlast der Bevölkerung an

 

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