G-BA: Positiver Bescheid für die systemische Therapie

G-BA: Positiver Bescheid für die systemische Therapie

Nachdem sich der wissenschaftliche Beirat Psychotherapie bereits vor zehn Jahren für die Anerkennung der systemischen Therapie eingesetzt hatte, ist nun endlich der Weg frei für eine vierte Richtlinienbehandlung für gesetzlich Krankenversicherte. Nach jahrelangen Beratungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der systemischen Therapie im Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen anerkannt. Damit ist die Voraussetzung für die Aufnahme des Therapieverfahrens in die Psychotherapie-Richtlinie geschaffen. Vor dem Angebot der neuen Leistung für die gesetzlich Krankenversicherten sind jedoch noch die Details u.a. bezüglich des Behandlungsumfangs festzulegen. Der unabhängige G-BA-Vorsitzende Josef Hecken möchte nach den jahrelangen Verzögerungen nun „Tempo machen“ und dafür sorgen, dass das weitere Verfahren in rund neun Monaten abgeschlossen ist. Der Antrag auf Methodenbewertung lag bereits seit Februar 2013 vor; somit hatte der G-BA die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Bearbeitung deutlich überschritten.

Definition systemische Therapie:

„Die systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Dabei werden zusätzlich zu einem oder mehreren Patienten („Indexpatient“) weitere Mitglieder des für den Patienten bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktion zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weitere soziale Umwelt.“ (Quelle: Psychotherapeutenkammer NRW)

Quelle: G-BA – Nutzen der systemischen Therapie anerkannt

 

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