G-BA schafft Grundlage für neues DMP Depressionen

G-BA schafft Grundlage für neues DMP Depressionen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Disease Management Programm (DMP) zur Behandlung von Depressionen verabschiedet. Damit wird in diesem Jahr nach dem DMP Rückenschmerzen der Weg für ein zweites neues Chronikerprogramm geebnet.

Zielgruppe: Gesetzlich Krankenversicherte mit chronischen oder wiederkehrenden Depressionen mittel- bis schwergradiger Ausprägung. Die Diagnostik und Behandlung von Komorbiditäten (psychischen oder körperlichen Erkrankungen, wie z.B. Angststörungen, Alkoholabhängigkeit, Tumorerkrankungen oder Diabetes mellitus) wurde dabei als eigenständiges Therapieziel in das DMP aufgenommen. Ein Ausschlusskriterium sind jedoch Depressionen, die Folge einer körperlichen Grunderkrankung sind. Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Einschreibung obliegt den Hausärzten oder spezialisierten Leistungserbringern, z.B. Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie.

Inhalte: Sichere Diagnosestellung und leitliniengerechte sowie zielgenaue Therapie, die sich nach dem Schweregrad und Verlauf der Depression sowie der aktuellen Lebensphase des Patienten richtet. Anhand individueller, mit dem Patienten festgelegter Therapieziele wird die Therapie gemeinsam mit dem Patienten geplant. Die therapeutischen Maßnahmen erfolgen in Abhängigkeit des bisherigen Erkrankungsverlaufs und Schweregrads der Depression, ggf. vorhandenen Komorbiditäten und dem Alter des Patienten. Ferner ist eine Überprüfung des Suizidrisikos vorgesehen. Grundlage der Diagnostik und Behandlung ist die Leitliniensynopse für ein DMP Depression des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Der G-BA-Beschluss liegt gegenwärtig dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor und tritt – sofern Letzterer keine Beanstandung vornimmt – am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Anschließend kann das neue Chronikerprogramm auf Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten und/oder Krankenhäusern etabliert werden. Dabei ist es Aufgabe des Bundesversicherungsamts zu prüfen, ob die Verträge den Anforderungen des G-BA-Beschlusses entsprechen.

Quelle: G-BA – Depressionen können zukünftig in Disease-Management-Programmen behandelt werden

 

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