G-BA-Sonderregelungen bleiben bestehen, eAU wird ausgeweitet

G-BA-Sonderregelungen bleiben bestehen, eAU wird ausgeweitet

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erweitert das Anwendungsgebiet für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde (eAU). Diese Möglichkeit ist bislang auf Patienten begrenzt, die der Praxis bereits bekannt sind. Laut aktuellem Beschluss des G-BA gilt diese Einschränkung künftig nicht mehr und Vertragsärzte können digitale Krankschreibungen auch ihnen unbekannten Patienten ausstellen.

Die elektronische Krankschreibung kann im Ermessen des Vertragsarztes angewendet werden, ein Anspruch seitens des Patienten besteht nicht. Neu zu beachten für den Arzt ist, bei:

  • bekannten Patienten darf die erstmalige Krankschreibung für eine Dauer von bis zu 7 Kalendertagen ausgestellt werden.
  • unbekannten Patienten darf die erstmalige Krankschreibung lediglich 3 Kalendertage betragen.

Eine Folgekrankschreibung ist digital nur in Folge einer vorausgegangenen persönlichen Untersuchung möglich. Dies unterscheidet sich von der bis auf Weiteres bis 31.12.2021 gültigen telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen, die nach den ersten 7 Tagen auf insgesamt 14 Tage per Telefon ausgeweitet werden kann.

Der Beschluss tritt im Falle einer Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

 

Kommentar:

Die heute auslaufende epidemische Lage nationaler Tragweite hat auf die Gültigkeit der obigen Sonderregelungen keine Auswirkung. Dies gilt auch für den Großteil der anderen Sonderregelungen wie die erleichterten Vorgaben für Verordnungen und die telemedizinische Heilmittelbehandlung, für die es bereits nach Beschluss des G-BA im Oktober eine dauerhafte Änderung gab (vgl. News vom 22.10.2021).

Quellen:

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