Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich bei einem Großteil der befristeten Corona-Sonderregelungen, z. B. zur Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen inklusive der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit, für eine Verlängerung der Leistungen bis zum 30.6.2020 ausgesprochen. Der G-BA begründete seine Entscheidung damit, dass die Geltungsdauer mit der durch den Deutschen Bundestag bestimmten epidemischen Lage von nationaler Tragweite abhängig ist.
Die Entscheidung gilt nicht in Bezug auf die Sonderregelung für die telefonische Krankschreibung (AU) bei Atemwegserkrankungen, die nicht über den 31.5.2020 verlängert wurde. Damit wurden Anträge der Patientenvertretung, die zum Schutz der Risikopatienten eine Verlängerung bis 30.6.2020 forderten, abgelehnt.
Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.