Gender Gap bei Anwältinnen besonders hoch

Gender Gap bei Anwältinnen besonders hoch

Wie aus dem jüngst veröffentlichten STAR-Bericht 2020 hervorgeht, verdienen angestellte Anwälte 18,2% (77.000 Euro) mehr als Anwältinnen (63.000 Euro). Bei den Syndikusanwälten liegt der Gender Pay Gap mit 26,5% (136.000 Euro bzw. 100.000 Euro brutto) sogar bei über einem Viertel. Selbstständige Anwälte setzten bundesweit 37% (215.000 Euro) mehr um als ihre Kolleginnen (136.000 Euro). Bei den Überschüssen liegt die Zahl sogar bei 40% (Anwälte: 110.000 Euro, Anwältinnen: 66.000 Euro). Die Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Vollzeit arbeitende Anwält*innen.

Eine wichtige Rolle für die Einkommensdifferenzen spielen Kanzleigröße, Ortsgröße und Fachanwaltstitel. In Einzelkanzleien werden 40% weniger Umsätze (158.000 Euro bzw. 265.000 Euro) erzielt als in Sozietäten. Auch ist das Gehalt von Angestellten um 32% niedriger 51.000 Euro bzw. 75.000 Euro brutto) als in größeren Kanzleien. Die meisten Anwältinnen (73%) sind in Einzelkanzleien oder in kleineren Kanzleien mit bis zu drei Berufsträger*innen (17%) beschäftigt.

Fachanwaltstitel und Spezialisierungen tragen zur Erhöhung des Einkommens bei. Hier entspricht der Anteil der Fachanwältinnen knapp dem Frauenanteil in der Anwaltschaft (32% bzw. 35,5%). Fachanwältinnen sind meist in den weniger lukrativen Gebieten wie Familienrecht oder Sozialrecht tätig. In den einkommensstärkeren, wirtschaftsnahen Bereichen sind sie jedoch unterrepräsentiert.

 

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