Geplantes GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Zahnärzte entsetzt

Geplantes GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Zahnärzte entsetzt

Um die Finanzierungslücke der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von rund 17 Mrd. Euro zu stopfen und die Finanzierung des GKV-Systems mittel- bis langfristig zu gewährleisten, plant das Bundesgesundheitsministerium strukturelle Reformen. Der Gesetzesentwurf für das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wurde am 27.7.2022 vom Bundeskabinett beschlossen. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach betont in diesem Zusammenhang: „Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“

Vor allem die im Gesetzesentwurf vorgesehene Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte stößt bei der Zahnärzteschaft auf massive Kritik. Der Entwurf sieht eine Begrenzung des gesamten Ausgabenvolumens für zahnärztliche Leistungen (ohne Zahnersatz) vor und zwar für 2023 auf höchstens die um 0,75 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate bzw. für 2024 auf maximal die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate. Ausnahmen soll es für Individualprophylaxe und Früherkennungsuntersuchungen geben.

 

Kommentar:

GKV-Ausgaben für Zahnmedizin trotz Wegfall der Budgetobergrenzen gesunken

Seit dem Jahr 2012 ist die strikte Budgetierung im vertragszahnärztlichen Bereich aufgehoben. Dennoch ist der Ausgabenanteil der zahnmedizinischen Versorgung an den GKV-Gesamtausgaben in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf zuletzt 6,25% gesunken. Und dies, obwohl in den letzten Jahren viele neue, präventionsorientierte Leistungen hinzugekommen sind und die zahnmedizinische Versorgung bislang unterversorgter Gruppen (z.B. der Pflegebedürftigen) deutlich verbessert wurde.

Zahnärzte fordern Streichung der geplanten Budgetkürzung im Gesetzesentwurf

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) lehnt den geplanten Gesetzesentwurf „strikt ab und fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die geplanten Regelungen, die faktisch einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft gleichkommen, zu streichen.“ (Auszug aus der Pressemitteilung der KZBV vom 28.7.2022).

Welche Folgen könnte das neue Gesetzt für die Patientenversorgung haben?

Die Zahnärzteschaft sieht durch die geplante Budgetkürzung, insbesondere auch die Umsetzung der erst im Juli 2021 in Kraft getretene Parodontitis-Richtlinie (siehe auch unsere News vom 24.6.2021), gefährdet. Von der neuen Parodontitis-Richtlinie versprechen sich die Zahnärzte eine deutliche Verbesserung bei der Prävention und Behandlung dieser in der Bevölkerung sehr verbreiteten oralen Erkrankung.

Zudem ist zu befürchten, dass auch die Niederlassung/Praxisgründung mit der Wiedereinführung der Budgetierung an Attraktivität verliert und dadurch auch die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung gefährdet ist.

Die geplante GKV-Finanzreform betrifft nicht nur die Zahnärzte, sondern auch andere GKV-Leistungsbereiche. In unserer News vom 3.8.2022 lesen Sie, inwiefern die Apotheken von der geplanten Regelung betroffen sind.

Quellen:

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