Im Jahr 2024 summierte sich das von niedergelassenen Fachärzten für Neurologie in Deutschland erwirtschaftete Honorarvolumen auf etwa 724,15 Mio. € – dies umfasst sowohl Einnahmen aus der gesetzlichen als auch aus der privaten Krankenversicherung. Laut aktuellen Daten des Atlas Medicus entfielen davon rund 576,75 Mio. € auf die gesetzliche Krankenversicherung, während etwa 147,4 Mio. € durch privat versicherte Patienten generiert wurden.
Abb. Niedergelassene Neurologen: Umsätze aus GKV und PKV 2024 (Relativbetrachtung)

Quelle: ATLAS MEDICUS
Kommentar:
Im Fachgruppenvergleich des Atlas Medicus belegen niedergelassene Neurologen beim Branchenumsatz den 24. Platz. Ihr Gesamthonorar liegt damit leicht über jenem der benachbarten Disziplinen der Nervenheilkunde sowie der psychiatrischen und psychotherapeutischen Fachgruppen.
Die Neurologie beschäftigt sich ausschließlich mit Erkrankungen des Nervensystems. Dazu zählen das Gehirn, das Rückenmark, die peripheren Nerven sowie das vegetative Nervensystem. Neurologen diagnostizieren und behandeln in erster Linie organisch bedingte Störungen wie etwa Schlaganfälle, Multiple Sklerose, Parkinson oder Epilepsie. Demgegenüber steht die Nervenheilkunde, ein inzwischen veralteter Begriff, der ursprünglich als Sammelbezeichnung für die Neurologie und die Psychiatrie diente. Der sogenannte „Nervenarzt“ war früher sowohl in der Behandlung körperlicher als auch seelischer Erkrankungen des Nervensystems ausgebildet. Mit der zunehmenden Spezialisierung der Medizin wurden Neurologie und Psychiatrie jedoch in eigenständige Disziplinen überführt – jeweils mit eigener Facharztausbildung und klar abgegrenzten Zuständigkeitsbereichen.
Quelle: ATLAS MEDICUS