Das Honorarvolumen der niedergelassenen Gastroenterologen in Deutschland lag im Jahr 2024 bei insgesamt 0,938 Mio. €. Die Summe setzt sich aus den Umsätzen aus der Behandlung gesetzlich und privat versicherter Patienten einschließlich Selbstzahlern zusammen. Sonstige Einnahmen, z. B. aus Gutachtertätigkeit, fanden keine Berücksichtigung. Wie aus der Honorarübersicht in Atlas Medicus hervorgeht, stammen über zwei Drittel dieses Betrages aus der Versorgung gesetzlich Versicherter. Die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich in Summe auf fast 0,64 Mio. € und machten rund 68 % des gesamten Honorarvolumens aus (vgl. Abb.). Hierbei wurden 2024 insgesamt 4,78 Mio. GKV-Fälle abgerechnet. Die Leistungen, die über die private Krankenversicherung (PKV) oder als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet wurden, lagen bei knapp 0,3 Mio. € und damit rund 32 % des Gesamthonorars.
Abb.: Niedergelassene Gastroenterologen: Umsätze aus GKV und PKV (Relativbetrachtung)

Quelle: ATLAS MEDICUS (2025)
Kommentar:
Die bundesweit 1.027 niedergelassenen Gastroenterologen gehören zur Gruppe der fachärztlichen Internisten. Im Gesamthonorarranking des Atlas Medicus belegen sie Rang 21 von insgesamt 37 untersuchten Fachgruppen. Gastroenterologische Praxen verfügen in der Regel über eine kostenintensive endoskopisch-technische Ausstattung und unterliegen bei der Leistungserbringung hohen qualitativen Anforderungen. Zur besseren Auslastung von Geräten und Personal sind viele Praxen als Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) organisiert, was die Wirtschaftlichkeit erhöht. Die Nachfrage nach gastroenterologischer Versorgung nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Treiber dieser Entwicklung sind unter anderem der demografische Wandel, die steigende Prävalenz chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen (CED, z. B. Morbus Crohn und Colitis ulcerosa) sowie die jährlich zunehmende Inanspruchnahme von Vorsorgekoloskopien.
Quelle: ATLAS MEDICUS