Geschäft für Insolvenzverwalter ab 2021 wieder attraktiver (Teil 5)

Geschäft für Insolvenzverwalter ab 2021 wieder attraktiver (Teil 5)

Günstige Finanzierungsbedingungen (niedrige Zinsen) gepaart mit der positiven konjunkturellen Entwicklung führten in den letzten Jahren zu weniger Insolvenzen und damit auch zu einem rückläufigen Geschäft der Insolvenzverwalter. Auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in 2020, einer coronabedingten Sonderregelung, führte trotz schlechter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu weiterhin (seit 1999) sinkenden Insolvenzzahlen von Unternehmen. In 2021 dürfte mit einer Trendumkehr, sprich mit einem Anstieg, und zwar sowohl bei Unternehmens- als auch bei Verbraucher- bzw. Privatinsolvenzen zu rechnen sein.

  • Experten gehen jedoch davon aus, dass es nicht so viele Unternehmen wie damals in der Finanzkrise 2009 treffen werde (da viele Betriebe mittlerweile finanziell besser aufgestellt sind bzw. sich besser gerüstet haben).
  • Die derzeit schwierige Situation führt jedoch zu einem Abschmelzen der Eigenkapitalbasis in vielen Unternehmen mit entsprechenden Mittelfristeffekten.
  • Laut einer aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage geben 5% der Unternehmen an, von Insolvenz bedroht zu sein!
  • Gemäß Ifo-Institut könnte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bis zu 23.000 hochschnellen (‚natürliches‘ Wachstum sowie Nachholeffekte aus 2020); für 2020 wird von etwa 17.000 Fällen ausgegangen.
  • Folgende Branchen sind besonders betroffen:
    •  Nachholeffekte von 2020 (als die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt wurde)
    •  Zudem wurden nicht (mehr) marktfähige Unternehmen durch die Sonderreglungen ‚künstlich‘ am Leben erhalten (sogenannte „Zombie-Unternehmen“)
    • Corona-Effekte/negative konjunkturelle Rahmenbedingungen
    • insbesondere folgende Branchen dürften betroffen sein:
      • Modefilialisten/Textil
      • weitere Bereiche aus dem Einzelhandel (z.B. Autohäuser, aber auch mittelständische Einzelhändler, die verstärkt durch die Internet-Konkurrenz unter Druck geraten)
      •  Automobilhersteller bzw. -zulieferer
      • Verarbeitendes Gewerbe
      • Luftverkehr, aber auch Transportunternehmen (z.B. auch Taxiunternehmen)
      • Reisebüros, Hotellerie, Gastronomie, Tourismus
      • Messewirtschaft/Messebau
      • Kultur, kreative & künstlerische Betriebe und Sport/Unterhaltung
      • Gebäudereinigung bzw. Dienstleistungen

Weniger betroffen hingegen sind der Bausektor, die Chemie-, Pharma- und Kunststoffindustrie sowie Elektroindustrie und Teile des Maschinenbaus (sofern unabhängig von Automobilindustrie).

 

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