Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet

Der Bundestag hat im September das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet. Auch der Bundesrat hat das Gesetz nun vergangenen Freitag durchgewunken. Ein wesentlicher Inhalt ist die Einführung eines eigenen Studiengangs Psychotherapie, der ab dem Wintersemester 2020 erstmals angeboten wird. Damit tritt anstelle der derzeitigen Ausbildung ein fünfjähriges Hochschulstudium, das sich in ein dreijähriges Bachelorstudium und ein zweijähriges Masterstudium aufteilen und mit einer staatlichen Prüfung enden soll. Im Anschluss an das Studium erfolgt eine Weiterbildung in einer stationären oder ambulanten Einrichtung. Für die Weiterbildung fallen keine Kosten mehr an. Die angehenden Psychotherapeuten sollen sogar eine monatliche Vergütung von mindestens 1.000 Euro erhalten.

Zuvor wurde zwischen den Ausbildungen zum psychologischen und zum ärztlichen Psychotherapeuten unterschieden. Psychologische Psychotherapeuten absolvierten ein Psychologiestudium und anschließend eine dreijährige Ausbildung zum Psychotherapeuten. Ärztliche Psychotherapeuten durchliefen ein Medizinstudium und im Anschluss die Ausbildung zum Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie.

Für das neue Ausbildungskonzept wird es Aufgabe der Bundespsychotherapeutenkammer sein, eine Musterweiterbildungsordnung zu entwickeln, um in allen Bundesländern eine vergleichbare Qualität der Ausbildungen zu gewährleisten. Die aktuelle Unterscheidung nach psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten entfällt damit. Humanmediziner können in die Berufsbezeichnung als Psychotherapeut den Zusatz „ärztlich“ mitaufnehmen.

Quelle: Die Bundesregierung – Psychotherapeuten: Ausbildung neu geregelt

 

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