Gesetzentwurf für Unternehmensbasisdatenregister beschlossen

Gesetzentwurf für Unternehmensbasisdatenregister beschlossen

Die Bundesregierung hat Mitte April ein umfangreiches Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen vorgestellt. Eine erste Maßnahme dieses Pakets ist die Einführung des sogenannten „Unternehmensbasisdatenregisters“. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.4.2021 einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.

Das Register soll beim Statistischen Bundesamt errichtet und geführt werden. Jedem Unternehmen soll zukünftig eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet werden. Diese setzt auf die Wirtschaftsidentifikationsnummer gemäß § 139c AO auf. Unternehmen können dann eindeutiger identifiziert werden. Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen registergeführten Behörden wird dadurch erleichtert. Auch eine Bereinigung der Daten wird vereinfacht, Doppeleinträge, Fehl- und Falscheinträge können verringert werden.

Die Schaffung einer Schnittstelle vom Basisdatenregister zum Organisationskonto des Portalverbundes ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des sogenannten „Once-Only-Prinzips“. Unternehmen müssen die Daten dann nicht mehr mehrfach melden, sondern sie werden über die Schnittstelle entsprechend weitergegeben.

 

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