Gesetzliche Krankenkassen mit Rekorddefizit in 2021

Gesetzliche Krankenkassen mit Rekorddefizit in 2021

Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Jahr 2021 mit einem Defizit in Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro abgeschlossen. Dies geht aus den vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für das Jahr 2021 hervor. Den aktuellen Zahlen zufolge lagen die Einnahmen der Kassen im vergangenen Jahr bei 278,6 Mrd. Euro (+7,1%). Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen setzen sich aus den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und aus den Zusatzbeträgen (deren Höhe die Krankenkassen jeweils selbst festlegen) zusammen. Der Gesundheitsfonds wiederrum speist sich aus den Beiträgen der GKV-Mitglieder, der Arbeitgeber sowie aus Steuermitteln. 2021 enthielten die Einnahmen einen ergänzenden Bundeszuschuss von 5 Mrd. Euro sowie die Beträge der Vermögensabführung, die der Bund wieder an die GKV ausgezahlt hat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen lag bei 1,28%.

Leistungsausgaben für ambulante ärztliche Behandlung stiegen nur minimal

Die Gesamtausgaben lagen 2021 bei 284,3 Mrd. Euro, davon entfielen 8 Mrd. Euro auf die zwangsweise Abführung der Rücklagen der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds. Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen um 5,7%, während die Verwaltungskosten um 0,3% sanken. Die einzelnen Leistungsbereiche entwickelten sich wie folgt:

  • Krankenhausbehandlung: +4,4% (rund 3,6 Mrd. Euro)
    Als Ausgabentreiber identifizierte das BMG die Steigerung bei den Pflegepersonalkosten, die nach der neuen Finanzierungssystematik seit 2020 aus den DRG-Pauschalen ausgegliedert wurden (rund 9% gegenüber 2020). Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser 2021 zusätzlich rund 5 Mrd. Euro aus Steuermitteln für freigehaltene Betten erhielten.
  • Ärztliche Behandlung: +1,8%
    Nach sehr großen Ausgabensteigerungen im Vorjahr fiel der Zuwachs 2021 sehr moderat aus. Ursächlich war das im Zuge des Tierarzneimittelgesetzes eingeführte Korrekturverfahren, das eine Korrektur der Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz vornahm.
  • Arzneimittel: +7,8% (rund 3,4 Mrd. Euro)
    Nur ein kleiner Anteil des Anstiegs lässt sich mit der Rücknahme der Mehrwertsteuerabsenkung zu Beginn des Jahres erklären. Die Einsparungen durch Rabattverträge erhöhten sich lediglich um rund 2,2%.
  • Zahnärztliche Behandlung inkl. Zahnersatz: +10,4% (rund 1,6 Mrd. Euro)
    Beim Zahnersatz ließ sich aufgrund der Anhebung der Festzuschüsse durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz ein starker Ausgabenanstieg von 19,2% (0,6 Mrd. Euro) beobachten. Die Leistungsausgaben für zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) erhöhten sich um 7,9% (0,9 Mrd. Euro) und erklären sich durch die pandemiebedingt niedrige Vorjahresbasis.
  • Heilmittel: +16,5% (1,5 Mrd. Euro)
    Hier schlagen vor allem die höheren Vergütungen als Folge der Verhandlungen und Schiedssprüche nach § 125 SGB V zu Buche. Für einen geringeren Anteil ist der Wiederanstieg der im Jahr 2020 pandemiebedingt rückläufigen Behandlungsmengen ursächlich.
  • Krankengeld: +4,1%
    Die zusätzlichen Ausgaben infolge der Sonderregelung zum Bezug von Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung sind enthalten. Nach dem starken Anstieg in den beiden Vorjahren (um rund 10%) haben sich die Krankengeldausgaben im Jahr 2021 wieder deutlich reduziert.

Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag 31.12.2021 bei rund 11 Mrd. Euro und damit bei rund 50% einer durchschnittlichen Monatsausgabe. Der Gesundheitsfonds verzeichnete 2021 ein Plus von rund 1,4 Mrd. Euro bei einer Liquiditätsreserve in Höhe von rund 7,9 Mrd. Euro (Stichtag 17.1.2022).

 

Kommentar:

Bei der Bewertung der Finanzentwicklung ist zu berücksichtigen, dass der Bund mit 17,2 Mrd. Euro den überwiegenden Teil der Ausgaben für pandemiebedingte Sonderzahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (insgesamt 17,4 Mrd. Euro) dem Fonds aus Steuermitteln wieder zugeführt hat. Hierzu zählen u.a. die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, Aufwendungen für Corona-Tests und -Impfungen. Mit dem Ziel der Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes hat der Bund 2022 einen ergänzenden Bundeszuschuss von 14 Mrd. Euro geleistet. Ab 2023 entfällt dieser Zuschuss wieder. Spätestens dann sind Maßnahmen zur Konsolidierung der Kassenfinanzen erforderlich. So rechnet der GKV-Spitzenverband mit einer Finanzierungslücke von 17 Mrd. Euro.

Quellen:

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