Die Gesundheitsuntersuchung (Check-up) für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren umfasst künftig einen einmaligen Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C (vgl. Tabelle) testen zu lassen. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor. Ziel der Neuregelung ist es, unentdeckte – zunächst symptomlose oder schleichend verlaufende Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) oder Hepatitis-C-Virus (HCV) zu erkennen.
Der Beschluss ist noch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu prüfen und tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu regeln. Erst dann können die Versicherten die Leistung in Anspruch nehmen. Da gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr nur alle drei Jahre Anspruch auf einen Check-up haben, soll für jene, deren Gesundheitsuntersuchung weniger als drei Jahre zurückliegt, eine Übergangsregelung gelten. Sie haben das Recht, das Screening separat nachzuholen.
Hepatitis B | Hepatitis C |
| Leberentzündung aufgrund einer Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus
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