Gesundheits-Check-up um Screening auf Hepatitis B und C erweitert

Gesundheits-Check-up um Screening auf Hepatitis B und C erweitert

Die Gesundheitsuntersuchung (Check-up) für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren umfasst künftig einen einmaligen Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C (vgl. Tabelle) testen zu lassen. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor. Ziel der Neuregelung ist es, unentdeckte – zunächst symptomlose oder schleichend verlaufende Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) oder Hepatitis-C-Virus (HCV) zu erkennen.

Der Beschluss ist noch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu prüfen und tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu regeln. Erst dann können die Versicherten die Leistung in Anspruch nehmen. Da gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr nur alle drei Jahre Anspruch auf einen Check-up haben, soll für jene, deren Gesundheitsuntersuchung weniger als drei Jahre zurückliegt, eine Übergangsregelung gelten. Sie haben das Recht, das Screening separat nachzuholen.

Hepatitis BHepatitis C
  • Leberentzündung aufgrund einer Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus zählt zu den weltweit häufigsten Infektionskrankheiten
  • hohe Ansteckungsgefahr in der Frühphase, kleinste Blutmengen zur Übertragung ausreichend (z. B. Blutkontakt bei geringfügigen Verletzungen der Haut oder Schleimhaut)
  • in allen anderen Körperflüssigkeiten in geringerer Konzentration enthalten, sexuell übertragbar
  • Impfung möglich und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Säuglinge und Kinder seit 1995, für Menschen mit geschwächtem Immunsystem seit 2013 empfohlen (bei geimpften Versicherten entfällt die Notwendigkeit auf ein Screening)
  • aktive Infektion mit antiviralen Medikamenten therapierbar
  • Behandlungsdauer der chronischen Hepatitis mit antiviralen Medikamenten: Monate bis Jahre, manchmal lebenslang
Leberentzündung aufgrund einer Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus
  • Hauptübertragungsweg ist Kontakt mit virushaltigem Blut (z.B. bei der gemeinsamen Nutzung von Drogenbesteck)
  • sexuelle Übertragung eher selten
  • bislang keine Schutzimpfung
  • aktive Infektion mit antiviralen Medikamenten in ca. 95 % der Fälle heilbar, gut verträgliche Behandlung
  • keine Impfung verfügbar
  • Wiederansteckung möglich

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Screening auf Hepatitis B und C neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups

 

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